Einschreiben wird nicht abgeholt

9 Antworten

In der Schweiz wird damit so verfahren: Brief einschreiben kostet CHF 5.- und wird verschickt. Wird der Brief nicht abgeholt, kommt er für weitere Umkosten an den Absender zurück. Ich bezahle also nochmals CHF 5.- und müsste dann den Brief erneut über den gleichen Weg wieder versenden. Nachteil: Teuer! Vorteil: Handelt es sich dabei um eine Mahnung, Kündigung und dergleichen, lässt sich mit den Einschreibungen alles zurückverfolgen. Willst Du also zB kündigen und die nehmen Deinen Brief nicht entgegen, zählt für die Kündigung das Datum des ersten Erhalts, auch wenn sie ihn nicht entgegen genommen haben (Ausnahme: höhere Umstände haben es ihnen unmöglich gemacht).


nadine120785  24.08.2010, 11:28

In Deutschland ist das aber falsch

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Der bleibt liegen und irgendwann bekommst Du ihn zurück.

Ich weiß nur eines: Solange er ihn nicht abholt gilt er auch nicht als zugestellt. Wenn das von irgendeiner Bedeutung für dich ist dann schick nochmals ein Schreiben hin. Entweder lässt du es dann von einer dritten Person einwerfen (die das dann auch eidesstattlich versichern kann) oder du schickst nochmals ein identisches Schreiben per Post und per Einschreiben. In das Einschreiben schreibst du dann, dass du das gleiche Schreiben per regulärer Post aufgegeben hast. Ist zwar nicht Wasserdicht, aber hilft in den meisten Fällen.

Nochmals zustellen tut die Post meines Wissens nach übrigens nicht


Hi,

zu der 7-Tages-Frist läßt sich nichts hinzuzufügen.

Folgendes möchte ich noch anmerken, was evtl. für Dich wichtig ist(?):

Bei der Frage, ob der Brief den Empfänger "zuging" kommt es darauf an, ob man ihn unter den gegebenen Umsänden zumuten kann, dass ein Brief für ihn bereit liegt. Dies dürfte beim Benachrichtigungszettel in der Regel der Fall sein.

Allerdings ist damit nur sichergestellt, dass Du einen Brief an ihn geschickt hast. Hinsichtlich des Inhalts bleibst Du weiter in der Beweispflicht. Wenn der Empfänger z.B. behauptet, Du hättest -versehentlich- ein leeres Blatt in den Umschlag gesteckt und Du einen Anspruch aus dem Inhalt her leitest (z.B. bei einer Kündigung) musst Du das Einstecken des richtigen Inhalts nachweisen können, z.B. einen Zeugen nennen können, der aussagen kann was Du vor dem Absenden in den Umschlag stecktest.

Wenn es sich um einen wichtige Angelegenheit (ggf. mit Termin) handelt und es entfernungsmäßig möglich ist, ist es eh' besser einen Brief immer persönlich abzugeben oder in den Hausbriefkasten des Empfängers zu werfen. Hier aber unbedingt die üblichen Leerungszeiten beachten. Eine Privatperson ist so nicht verpflichtet am Abend noch nachzusehen, ob noch Post in ihrem Briefkasten ist.

Der Brief bleibt 7 Werktage zur Abholung bereit in der Filiale liegen, danach geht er an Dich zurück.Eine 2. Zustellung kann man nicht mehr veranlassen und abholen kann den Brief im Moment nur der Empfänger bzw dessen Ehegatte oder Bevollmächtigter.