Einkommenssteuergrenze 2024 aber wie?

3 Antworten

Also die Grenze liegt bei 11.604€

Das ist der Grundfreibetrag, der sich auf das zu versteuernde Einkommen bezieht.

aber wenn ich über diese Summe gehen, muss ich dann auf die ganze Summe Steuern zahlen

Nein. das ist ein Freibetrag und keine Freigrenze, bei der alles steuerpflichtig wird, sobald du ihn überschreitest.

Gerechnet wird so:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Bruttolohn - Werbubgskosten
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb/selbstständiger Arbeit/Land- und Forstwirtschaft: Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Nachdem die entsprechenden Einkünfte ermittelt werden, ergibt sich eine Summe (Summe der Einkünfte). Das ist gleichzeitig in der Regel auch der Gesamtbetrag der Einkünfte.

Vom G.d.E. werden nochmal Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Das Ergebnis: Das "zu versteuernde Einkommen" , worauf dann der Einkommensteuertarif angewandt wird.

Liegt das zu versteuernde Einkommen unterm Grundfreibetrag (11.604€), fällt keine Einkommensteuer an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Lukasbn 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 16:04

Dankeschön! Aber sagen wir mal ich bin unter den 11.000€ mit meinem Gewerbe, aber jedoch habe ich noch eine Ausbildung, die dazu führt, dass ich über die 11.000€ komme. Muss ich dann wegen der Ausbildung Einkommensteuer zahlen?

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Giota210  06.07.2024, 16:11
@Lukasbn

Wenn das zu versteuernde Einkommen dadurch auf über 11.604€ kommt, ja.

In die Einkommensteuer fließen nämlich sämtliche Einkunftsarten rein (auch die von deiner Ausbildung), wie oben schon dargestellt.

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Lukasbn 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 16:14
@Giota210

Und was ist, wenn ich sagen wir mal ein großer Betrag des erwirtschafteten Geldes in Kryptos oder Aktien investiere und gut + gemacht habe? Das wäre auch eine Einkunftsart, aber erst bedeutend, wenn ich es auszahle, oder? Also der Gewinn, den ich durch die Investition bekommen würde

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Giota210  06.07.2024, 16:36
@Lukasbn

Kryptos und Aktien fallen unter zwei verschiedene Einkunftsarten.

  • Kryptos fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG), wenn du sie innerhalb von einem Jahr nach Kauf verkaufst und der Gewinn dabei bei mindestens 1.000€ liegt (Das wird dann auch zu deinen anderen Einkünften dazu addiert)
  • Aktienverkäufe stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (Bei Gewinnen führt der Broker dann die Kapitalertragsteuer an FA ab, die auch abgeltende Wirkung hat. Das gehört grds. nicht in die Steuererklärung rein. Außer du beantragst eine Günstigerprüfung, dann schaut das FA ob die Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz günstiger ausfällt als mit dem gesonderten Tarif von 25%).

Bei beiden kommt es nicht drauf an, wann du es auszahlen gelassen bekommen hast (Es kommt drauf an, wann du die tatsächliche Verfügungsmacht darüber hast).

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Nein, keine Sorge, dss ist keine Grenze bei der ab überschreiten das ganze Einkommen mit einem bestimmten Steuersatz versteuert wird wie zb bei der Sozialversicherung.

Die Formel zur Berechnung ist daher recht komplex. Nachzulesen wäre de hier

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Oder du nutzt zb den online Rechner des BMF

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Wichtig ist, das das zu versteuernde Einkommen nicht zb mit dem bruttolohn gleichgesetzt wird. Ein schema wie sich das zu versteuernde Einkommen ermittelt findest du in § 2 EStG


Lukasbn 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 15:46

Top danke dir!

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Du zahlst deine Steuern Immer auf das Gesamteinkommen - genauer gesagt auf das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht auf dein zu versteuernden Bruttolohn. Nur wenn das zvE den Grundfreibetrag überstiegt, zahlst du Steuern.

Die Steuerformeln nach § 32a EStG sorgen dafür, dass der Grundfreibetrag berücksichtigt wird und der Steuersatz progressiv mit dem zvE steigt. Je nach der Höhe des zvE gibt es verschiedene Stufen, für die unterschiedliche Formeln angesetzt werden.

Die Formel für die 1. Stufe (zvE zwischen 11.605 € und 17.005 €) lautet die Formel z.B.:

EkSt = (922,98 * y +1.400) * y, wobei y = zvE - 11604) / 10.000 ist

Da wird der Grundfreibetrag also in der Formel bereits berücksichtigt.