Ich habe ein Stipendium und will mit 2 Werkstudentenstellen anfangen. wie sieht es steuerrechtlich aus?
ich habe eine Frage bezüglich der Steuer. Ich erhalte monatlich ein Stipendium von 500 Euro. Allerdings möchte ich nun noch zwei Werkstudentenjobs annehmen. Mit dem ersten Job werde ich 787,5 Euro verdienen und mit dem zweiten werde ich 434,7 Euro erhalten.
Insgesamt übersteigt dies den Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Wie werden die Einkünfte besteuert? Ich gehe davon aus, dass mein Stipendium und der zweite Job nicht besteuert werden, da sie unter der Grenze für Minijobs liegen. Werden dann nur mein Gehalt des 1. Jobs von 787,5 Euro besteuert? Der Gehalt des 1. Jobs liegt jährlich aber unter 11.604 Euro.
Ich hoffe, dass ihr eure Erfahrungen teilen könnt.
1 Antwort
Das musst du mit dem Arbeitgeber abmachen ob bzw welcher Job als minijob versteuert wird. Das gilt nicht automatisch, wenn unter 520 Euro und darf nur 1x angewendet werden. Der andere Job wäre dann steuerpflichtig und Sozialversicherungspflichtig, möglicherweise ohne Krankenversicherung weil du ja in der kv der Studenten bist.
Das Stipendium müsste mitgeteilt haben ob es als steuerpflichtiges Einkommen zählt. Wenn ja dann ist der weitere Job in einer schlechteren Steuerklasse, dann musst du eine Steuererklärung machen und bekommst die Steuer weitgehend zurück. Wenn steuerfrei aber mit ProgressionsVorbehalt, muss man es auch angeben kann sich dann auswirken, wenn du insgesamt über den grundfrribetrag kommst.