Einkaufswagen fahren am feiertag?

5 Antworten

Nein, das ist anderer Leute Eigentum und nur dazu da, im jeweiligen Supermarkt einkaufen zu gehen. Nicht mehr, nicht weniger. Du darfst die weder an einem Feiertag noch sonstwann missbräuchlich benutzen.

Auch am Feiertag ist ein Supermarktparkplatz KEIN öffentliches Gelände und ihr habt darauf nix verloren. Auch das Eigentum habt ihr zum "Spaß haben" nicht anzufassen. So einfach ist das.

Nein das ist strafbar und kann mit 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden oder Geldstrafe! Da sie zum einkaufen sind und nicht zum rum fahren und wenn ihr was kaputt macht wird es sehr teuer oder angenommen da ist schon was kaputt und ihr werdet erwicht dann müsst ihr trotzdem den Schaden zahlen obwohl ihr es nicht wart da ihr ihn in Benutzung habt für solche Zwecke!

§ 123 StGB Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Könnte also Ärger geben.

Und ehrlich, seid Ihr noch im Kindergartenalter, dass Ihr auf eine solche Schnapsidee kommt?!?

Das ist nicht erlaubt und kann im Hausverbot enden.