Einkaufskorb unabsichtlich von Kollegin beschädigt muss ich diesen ersetzen?

4 Antworten

Für verursachte Schäden muß man grundsätzlich haften.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Selbstverständlich haftest du für den Schaden. Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung gebietet das auch der Anstand. Stell dir vor, es wäre deine Tasche beschädigt worden. Wie wäre deine Erwartung?

Aus diesem Grund sollte jeder eine Haftpflichtversicherung haben; denn deine Kollegin hat eine berechtigte Anspruch an dich.

Von Experte Gerhart bestätigt

Wenn du eine Privathaftpflicht-Versicherung hast oder bei deinen ELtern mitversichert bist, kann man den Schaden der Versicherung melden. Vielleicht ersetzt sie den Schaden.