Einfach so Hausverbot?

12 Antworten

Das Recht hat sie. Das kann sie sogar aussprechen, wenn ihr deine Nase nicht passt, nennt sich Hausrecht.

"Die Alte" zeugt von deiner Reife....


UINLUICKY 
Fragesteller
 08.07.2016, 09:25

Zugeben es war nicht nett nur hat sie mich angepampt und nicht ich sie also muss man auch mit dem Echo klar kommen.

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Frangge  08.07.2016, 09:26
@UINLUICKY

So schaukelt sich das eben manchmal hoch. Es gibt Dinge, über denen sollte man einfach stehen.....

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UINLUICKY 
Fragesteller
 08.07.2016, 09:37
@Frangge

Das stimmt aber in diesem Moment gelang es mir leider nicht.

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 bin besser drauf als die Alte

Allein diese Ausdrucksweise wäre mich ein Grund einen Kontakt mit dir auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.

Ja, das Hausverbot ist berechtigt!!!


UINLUICKY 
Fragesteller
 08.07.2016, 09:09

Es war evtl ein wenig forsch allerdings hat sie mich zuerst so angemacht und brauch sich dann auch nicht wundern.

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Schnoofy  08.07.2016, 09:24
@UINLUICKY

"Einfach so" wird niemand angemacht.

Schon gar nicht im Einzelhandel, denn dort ist man auf jeden Kunden angewiesen.

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also ich muss sagen, für den Besuch in einem Nonnenkloster war das wirklich unangebracht und das Hausverbot hat vollste Berechtigung.

Auf Empfindlichkeiten sollte man stets vollste Rücksicht nehmen und sein eigenes ungebührliches Verhalten durchaus mal selbstkritisch reflektieren.


Klar so weit?



UINLUICKY 
Fragesteller
 08.07.2016, 14:29

Im nachhinein weiß ich natürlich, dass meine Reaktion auf das pampige Verhalten etwas zu hart war. Und ich übe mich jeden Tag in Selbstkritik. Auch gerade habe ich nur den Gedanken irgendwie die Sache gerade biegen zu wollen. Die Sache ist, dass ich erstmal keine schlafenden Hunde wecken möchte und denen nicht so auf die Pelle rücken möchte. Das verschlimmert es vielleicht noch.

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Ein Hausverbot darf nur von dem Inhaber oder von vom Inhaber berechtigten Personen ausgesprochen werden. (Inhaber = Grundstücksbesitzer)

Ob sie dazu gehört kann dir keiner hier beantworten!

Du solltest dich von dort fernhalten, da du bei Missachtung des Hausverbots eine Straftat (Hausfriedensbruch) begehst. Dadurch dürfte man dich sogar mit Gewalt aus dem Haus werfen (Notwehr, § 32 StGB)


user8787  08.07.2016, 09:15

Bin ich nicht in meiner Praxis übertrage ich das Recht auf mein Team...

Hier heißt es im Notfall handlungsfähig zu sein.

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FSD21  08.07.2016, 11:09
@Socat5

Man braucht keinen Grund / Notfall um jemanden aus dem eigenen Haus zu werfen!

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UINLUICKY 
Fragesteller
 08.07.2016, 14:48

Sie hat mir das ganze noch nicht offiziell mitgeteilt. Sollte ich also auch nicht dort hingehen um mich zu entschuldigen ?

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FSD21  08.07.2016, 14:57
@UINLUICKY

Ich bin mir sicher wenn du dich aufrichtig entschuldigst wird dein Hausverbot aufgehoben.

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