Einfach so Hausverbot?
Hey ich habe vorhin angeblich von einer Mitarbeiterin in einem Laden abscheinend Hausverbot bekommen. Ich habe an der Kasse etwas zu meinem Kollegen gesagt und es hat nicht die Kassiererin betroffen. Dann fragt sie in einem Unterton ob ich einen Clown gefrühstückt habe und ich habe mit einem genauso untertönigen nein habe ich nicht so wirklich geantwortet. Ich ging dann schonmal raus und sagte noch man ich habe die ganze Nacht durchgemacht und bin besser drauf als die Alte. Dann kam er raus und sagt ey du hast Hausverbot. Hat sie das Recht dazu ? Und findet ihr das berechtigt?! Ich finde das es unberechtigt ist und absolut nicht berechtigt ist.
12 Antworten
Das Recht hat sie. Das kann sie sogar aussprechen, wenn ihr deine Nase nicht passt, nennt sich Hausrecht.
"Die Alte" zeugt von deiner Reife....
So schaukelt sich das eben manchmal hoch. Es gibt Dinge, über denen sollte man einfach stehen.....
bin besser drauf als die Alte
Allein diese Ausdrucksweise wäre mich ein Grund einen Kontakt mit dir auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.
Ja, das Hausverbot ist berechtigt!!!
Es war evtl ein wenig forsch allerdings hat sie mich zuerst so angemacht und brauch sich dann auch nicht wundern.
"Einfach so" wird niemand angemacht.
Schon gar nicht im Einzelhandel, denn dort ist man auf jeden Kunden angewiesen.
also ich muss sagen, für den Besuch in einem Nonnenkloster war das wirklich unangebracht und das Hausverbot hat vollste Berechtigung.
Auf Empfindlichkeiten sollte man stets vollste Rücksicht nehmen und sein eigenes ungebührliches Verhalten durchaus mal selbstkritisch reflektieren.
Klar so weit?
Im nachhinein weiß ich natürlich, dass meine Reaktion auf das pampige Verhalten etwas zu hart war. Und ich übe mich jeden Tag in Selbstkritik. Auch gerade habe ich nur den Gedanken irgendwie die Sache gerade biegen zu wollen. Die Sache ist, dass ich erstmal keine schlafenden Hunde wecken möchte und denen nicht so auf die Pelle rücken möchte. Das verschlimmert es vielleicht noch.
Ein Hausverbot darf nur von dem Inhaber oder von vom Inhaber berechtigten Personen ausgesprochen werden. (Inhaber = Grundstücksbesitzer)
Ob sie dazu gehört kann dir keiner hier beantworten!
Du solltest dich von dort fernhalten, da du bei Missachtung des Hausverbots eine Straftat (Hausfriedensbruch) begehst. Dadurch dürfte man dich sogar mit Gewalt aus dem Haus werfen (Notwehr, § 32 StGB)
Bin ich nicht in meiner Praxis übertrage ich das Recht auf mein Team...
Hier heißt es im Notfall handlungsfähig zu sein.
Sie hat mir das ganze noch nicht offiziell mitgeteilt. Sollte ich also auch nicht dort hingehen um mich zu entschuldigen ?
Ich bin mir sicher wenn du dich aufrichtig entschuldigst wird dein Hausverbot aufgehoben.
jedes Geschäft kann ein Hausverbot aussprechen ....
es braucht noch nicht mal einen Grund dazu ...
Quelle?
http://www.juraforum.de/forum/t/kann-ein-mitarbeiter-ein-hausverbot-erteilen.487280/
Zugeben es war nicht nett nur hat sie mich angepampt und nicht ich sie also muss man auch mit dem Echo klar kommen.