Einem Toten die Haare schneiden?
Wenn man bevor man stirb einpaar Wünsche hätte z.b bevor man aufgebahrt wird. Darf man eigentlich bestimmen dass jemand jemanden die Haare stylt oder Seiten auf 0?🤣
7 Antworten
Der Bestatter erledigt solche Wünsche.
Ja, darf man.
Ja,
selbstverständlich richtet der Bestatter den Verstorbenen im Sarg noch einmal her.
Dazu gehört auch das Frisieren (bei Männern ggf. Rasieren) sowie Schminken. Die Angehörigen können dafür dem Bestatter ein möglichst aktuelles Bild des Verstorbenen zur Verfügung stellen oder selber dabei sein und das Zurechtmachen des Toten mit dem Bestatter gemeinsam übernehmen.
Selbstverständlich werden solche Leistungen berechnet, alles hat seinen Preis.....
Deine Wünsche, wie man Dich zur Bestattung kleiden und "stylen" soll kannst Du natürlich zu Lebzeiten schriftlich festlegen, so daß deinen Wünschen Rechnung getragen wird.

Aber natürlich darf man dass, ich habe diesbezüglich schon genaue Anweisungen verfasst.
Das sollten Sie mit dem Bestatter klären. Dürfte schon gehen, da werden in der Regel noch ganz andere Schönheitsdetails gemacht, vor allem dann, wenn die Leiche aufgebahrt wird.