eine Unterschrift gefälscht?

5 Antworten

Fälschungen sind strafbar, ergo Anzeige, Anklage und Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht.


Hanifa1011320 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 13:24

ich meine auf einer klassenarbeit

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BLAEKK  31.08.2021, 13:30

Unfug bei einer Klassenarbeit.

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Ja! War vor Jahren mal so ein Fall auf der Hauptschule, da wurde die Klassenlehrerin sehr wütend und hat ihm gesagt das es Dokumentenfälchung ist und hat seine mutter kontaktiert.


Hanifa1011320 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 13:21

kriegt man auch ein Verweis bei einer Klassenarbeit

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DarkMagier  31.08.2021, 13:32
@Hanifa1011320

Keine Ahnung, ich glaube der Mitschüler hatte damals schon ein Verweis bekommen.

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Ja, definitiv. Sehr uncleverer Move.

Oh man mach das nie wieder. Das ist Urkundenfälschung. Lese es nach und werde erwachsen.!!! § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,3.durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.


Hanifa1011320 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 13:26

und auf einer klassenarbeit

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Richard86  31.08.2021, 13:28
@Hanifa1011320

wie alt bist du denn 14 Jahre??? Dann bist du Strafmündig nach dem Jugendstrafgesetz. Weiß deine Mutter davon das du ihre Unterschrift missbrauchst?

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BLAEKK  31.08.2021, 13:29

Schon nach dem ersten Satz des Gesetzestextes obsolet Deine Hysterie.

dennoch: Verweis ist die Folge und möglich. Strafbar? Nein, da erzählt Richard86 Unfug.

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Richard86  31.08.2021, 13:38
@BLAEKK

Das kommt immer auf die Person also auf den Lehrer drauf an. Ich denke jetzt auch nicht das ein Lehrer seinen Schüler/in anzeigen will, wenn er /sie ehrlich zu dem Fehler steht und bekennt. Da wird eine Note 6 und vielleicht einen Verweis sehr nah als Konsequenz in Betracht zu ziehen sein. Gibt er/sie das nicht zu und kommt es dann doch irgendtwie raus können die Konsequenzen schlimmer sein in form einer Anzeige .

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Es kann auch, wenn du pech hast, ne anzeiger und ein rausschmiss kommen