Eine Nichte wäre alleinige Erbin. Der Erblasser hat aber den gesamten Nachlass einer sozialen Einrichtung vermacht. Geht die Nichte leer aus?

3 Antworten

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Klar geht die Nichte "leer" aus!

"Keinen Pflichtteilsanspruch haben nichteheliche Lebensgefährten, geschiedene Ehegatten, Geschwister, Stiefkinder und Stiefeltern sowie Onkel, Tanten, Neffen und Nichten des Erblassers."

Da hätte sich die Nichte halt mal ein bisschen mehr um den Erblasser kümmern sollen!

Wird schon seinen Grund gaben, warum der Erblasser das so gemacht hat! 😜😁😎

Wenn im Testament die Nichte nicht berücksichtigt wurde, geht sie leer aus. Einen Pflichtteilanspruch hat die Nichte nicht.

Die Nichte wäre wohl gesetzliche Erbin, der Erblasser hat aber testiert und einen gewillkürten Erben eingesetzt.

Gewillkürte Erbfolge geht der gesetzlichen vor.

Damit ist die soziale Einrichtung, vorausgesetzt das Testament istr gültig, Alleinerbe. Die Nichte hat auch keinen Pflichtteilsanspruch.