Eine kleine Frage zu Siedler von Catan?

4 Antworten

Für die Zählung der längsten Handelsstraße müssen die Straßenstücke in einer Kette miteinander verbunden sein und dürfen lediglich durch eigene Städte/Siedlungen "unterbrochen sein. Wenn ein Gegenspieler eine Siedlung an die Kreuzung von deinen Straßen baut zählen nur die Straßen vor seiner Siedlung oder danach (je nachdem was länger ist). Abzweigungen sind grundsätzlich erlaubt werden aber nicht zur längsten Handelsstraße dazugezählt. Wenn du z.B. 5 Straßenstücke hintereinander von oben nach unten hast und dann je eine Abzweigung an der gleichen Stelle nach links und nach rechts gebaut hast, je zwei Straßenstücken lang hast du für die Zählung der längsten Handelsstraße insgesamt 7. Wenn du dann an eine der beiden Abzweigungen ein weiteres Straßenstückenstück anbaust zählen 8 Straßenstücke. Würdest du jetzt an deinen Abzweig einen weiteren Abzweig dazubauen zählt dieser nicht zur längsten Handelsstraße. Eine Handelsstraße muss mindestens 5 Straßen lang sein.
http://www.brettspiele-report.de/images/die_siedler_von_catan/die_siedler_von_catan_beispiel_29.jpg
Auf dem Bild siehst du ein Beispiel. Würde Spieler orange auf dem Bild zwischen Heu 9 und Getreide 10 eine weitere Straße bauen würde diese nicht dazuzählen. Zwischen Erz 5 und der Wüste könnte er dagegen seine Handelsstraße weiterbauen. Ebenfalls wäre es möglich zwischen Getreide 3 und Wald 6 weiterzubauen. Zunächst würde die Straße mich keine Erweiterung bringen, da sowohl die dargestellte Zählweise als auch eine weitere Abzweigung zwischen Wald 6 und Getreide 3 ebenfalls 5 Straßen umfassen würde. Aber der Spieler könnte an Wald 6 dann noch eine weitere Straße platzieren. Dann hätte er insgesamt 6 Straßen. Die Straße zwischen Getreide 3 und Heu 9 würde dann aber nicht mehr zählen.

An einer Ecke kannst du ja immer nach "rechts" oder nach "links", das ist eine Abzweigung und laut deiner Aussage, darf nur in eine der beiden Richtungen eine Straße gesetzt sein (d.h. die Straße zweigt nicht ab). Aber von dieser Regel habe ich noch nie etwas bei SvC gehört.....

Für die Berechnung der Strassenlänge zählt immer nur das längste ununterbrochene Teilstück. Abzweigungen (Verästelungen) werden NICHT mitgezählt.

Manchmal kann man solch eine Verästelung wieder "reparieren", sofern es möglich ist, diese wieder mit der Hauptroute zu vereinen, idealerweise in Form einer Endschleife (dabei wird typischerweise ein Hexfeld komplett mit Strassen "umkreisst"). 

Grundsätzlich ist es natürlich nicht verboten, seine Strassen beliebig zu verästeln (sofern regelkonform gebaut wird), nur dürfen diese nicht mitgezählt werden (daher resultiert wohl die Formulierung "Abzweigungen verboten") bei der Berechnung der Längsten Handelsstrasse.

Für die 'Längste Handelsstraße' müssen deine Straßen-Stücke in einer Kette zusammenhängen.

Beim zählen deiner Straßen für die 'LH' darfst du nicht springen oder an einer anderen Stelle weiter zählen.

Abzweigungen meinen 'Nebenstraße'. Diese sind erlaubt aber werden nicht für den Erfolg der 'LH' betrachtet.