Eine Erbschaft muss dem Jobcenter praktisch sofort gemeldet werden ...?

2 Antworten

Wenn die Veränderung eingetreten ist, also klar ist das geerbt wird, alles weitere kann man nachreichen.

Im übrigen gilt ein Erbe nicht mehr als anrechenbares Einkommen, sondern ist Vermögen und bleibt bis auf Höhe des Schönvermögens ohne Berücksichtigung auf den Leistungsanspruch.

Gilt auch bei der Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt.

"Sofort" gibt es in der Rechtssprache nicht. Im Gesetz steht allenfalls unverzüglich. Und das heisst: im Regelfall (!) binnen drei Tagen.