Eine ärztliche Fehlentscheidung von 1998 wird mir heute zum Verhängnis bzw sehr teuer. Kann man bezüglich dieses Arztes noch was machen?
Meine damalige Zahnärztin fragte mich 1998 als 12-jährigen, ob ich eine feste oder lose Zahnspange möchte. Woher sollte ich als 12-jähriger, der von der Thematik keine Ahnung hat, das entscheiden können?! Ich bekam jedenfalls eine lose Zahnspange. Wie ich seit gestern weiß, wird eine lose Zahnspange allerhöchstens als Zusatz nach einer festen Zahnspange verwendet. Ich hatte die lose Zahnspange von 1998 bis 2001 allerdings als ausschließliche Zahnspange.
Kann man gegen die ärztliche Fehlentscheidung von damals 1998 heute noch was machen?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist - also ab wann man Kenntnis davon erlangt hat.
Die Vorgehensweise findest Du auf jeder guten Seite.
Aber schon vorweg: es wird Dich mehr Geld kosten, als das es Dir nützt. Denn dem von Dir beschriebenen Sachverhalt nach zu urteilen ist das…. nichts.
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Und wieso möchtest du das gerne ganz alleine zahlen?
Die Krankenkasse erstattet doch sicher einen großen Teil.
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Da hast du irgendwo recht: "Wird Zahnspange von Krankenkasse bezahlt über 18?"
Ab dem 18. Lebensjahr zahlt die Krankenkasse nur bei schweren Kieferanomalien, die "ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.
Die meisten Zahnkorrekturen müssen auch gesetzlich versicherte Erwachsene also aus eigener Tasche bezahlen." 22.02.2024
Das hätte ich jetzt nicht gedacht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Deine ELTERN hatten die Fürsorge für dich. Nicht der Zahnarzt. Die haben die finale Entscheidung treffen müssen.
Davon abgesehen ist die Einschätzung rein von der Formulierung her schon vollkommen irrsinnig. Lose Spangenbehandlungen sind bei kleinen Fehlstellungen auch ohne feste Spange absolut möglich - insbesondere wenn man jung ist.
Davon abgesehen verändert sich die Zahn- und Kieferstellung im Wachstum noch massiv. Selbst wenn man mit 16 jetzt gesagt hätte "ne, jetzt eine Feste", heißt das keineswegs, dass die lose damals falsch war (ist eh unüblich mit 12 schon eine Feste zu bekommen, eben wegerm Wachstum)
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Aus der Sache von damals resultierte, dass ich heute immer noch schiefe Zähne habe.
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Und dafür hast du ein ärztliches Gutachten, dass es an der losen Spange lag?
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Damit solltest du erstmal anfangen, wenn du auch nur eine theoretische (aber rein theoretische) Chance haben wirst. Ich bezweifle, dass dir das in irgendeinem Gutachten bestätigt wird - eben WEIL Spangenbehandlungen bei Jugendlichen häufig trotzdem das Endergebnis haben, dass im höheren Alter immer noch nicht alles stimmt. Die natürliche Wachstumsentwicklung kann kein Arzt vorhersagen (und muss er auch nicht)
Realistisch würde dich das Gutachten + etwaige Verhandlung auch mehr kosten als jetzt in Eigenzahlung nochmal ne feste Spange zu machen.
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Ich hatte sehr starke Fehlstellungen der Zähne, war 15 Jahre in Kieferorthodädischer Behandlung und hatte nur lose Zahnspangen.
Es muss nicht immer eine feste Zahnspange sein, wenn eine lose den gleichen Erfolg bringt.
Darum hat deine Ärztin dich gefragt, da viele Kinder keine feste Zahnspange wollen.
Wichtig ist am Ende das Ergebnis.
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Du konntest damals so eine Entscheidung überhaupt nicht treffen. Die Zahnärztin hätte deine Eltern fragen müssen. Wie dies zu beurteilen ist und ob sich daraus heute noch Schadensersatzforderungen ergeben könnten, kann hier aus rechtlichen Gründen nicht beurteilt werden. Dies wär eine Aufgabe für einen Rechtsanwalt.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Eltern haben das schlussendlich ja freigeben müssen, weil man auch 1998 bereits den Eigenanteil hat tragen müssen während der Behandlung.
Ich möchte mir die Zähne sowieso auf eigene Kosten mit einer festen Zahnspange begradigen lassen.