Eine ärztliche Fehlentscheidung von 1998 wird mir heute zum Verhängnis bzw sehr teuer. Kann man bezüglich dieses Arztes noch was machen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist - also ab wann man Kenntnis davon erlangt hat.

Die Vorgehensweise findest Du auf jeder guten Seite.

Aber schon vorweg: es wird Dich mehr Geld kosten, als das es Dir nützt. Denn dem von Dir beschriebenen Sachverhalt nach zu urteilen ist das…. nichts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Radiologe

ImKostuem 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 19:04

Ich möchte mir die Zähne sowieso auf eigene Kosten mit einer festen Zahnspange begradigen lassen.

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alessra  22.07.2024, 16:24
@ImKostuem

Und wieso möchtest du das gerne ganz alleine zahlen?
Die Krankenkasse erstattet doch sicher einen großen Teil.

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ImKostuem 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 16:27
@alessra

Soweit ich weiß bezahlt die Krankenkasse bei über 18-Jährigen nicht mehr. Ich bin 38.

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alessra  22.07.2024, 17:03
@ImKostuem

Da hast du irgendwo recht: "Wird Zahnspange von Krankenkasse bezahlt über 18?"

Ab dem 18. Lebensjahr zahlt die Krankenkasse nur bei schweren Kieferanomalien, die "ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.

Die meisten Zahnkorrekturen müssen auch gesetzlich versicherte Erwachsene also aus eigener Tasche bezahlen." 22.02.2024

Das hätte ich jetzt nicht gedacht.

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Deine ELTERN hatten die Fürsorge für dich. Nicht der Zahnarzt. Die haben die finale Entscheidung treffen müssen.

Davon abgesehen ist die Einschätzung rein von der Formulierung her schon vollkommen irrsinnig. Lose Spangenbehandlungen sind bei kleinen Fehlstellungen auch ohne feste Spange absolut möglich - insbesondere wenn man jung ist.

Davon abgesehen verändert sich die Zahn- und Kieferstellung im Wachstum noch massiv. Selbst wenn man mit 16 jetzt gesagt hätte "ne, jetzt eine Feste", heißt das keineswegs, dass die lose damals falsch war (ist eh unüblich mit 12 schon eine Feste zu bekommen, eben wegerm Wachstum)


ImKostuem 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 18:26

Aus der Sache von damals resultierte, dass ich heute immer noch schiefe Zähne habe.

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Isuzu189  16.07.2024, 18:28
@ImKostuem

Und dafür hast du ein ärztliches Gutachten, dass es an der losen Spange lag?

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Isuzu189  16.07.2024, 18:31
@ImKostuem

Damit solltest du erstmal anfangen, wenn du auch nur eine theoretische (aber rein theoretische) Chance haben wirst. Ich bezweifle, dass dir das in irgendeinem Gutachten bestätigt wird - eben WEIL Spangenbehandlungen bei Jugendlichen häufig trotzdem das Endergebnis haben, dass im höheren Alter immer noch nicht alles stimmt. Die natürliche Wachstumsentwicklung kann kein Arzt vorhersagen (und muss er auch nicht)

Realistisch würde dich das Gutachten + etwaige Verhandlung auch mehr kosten als jetzt in Eigenzahlung nochmal ne feste Spange zu machen.

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ImKostuem 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 18:33
@Isuzu189

In Eigenenzahlung habe ich das ja auch vor.

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Ich hatte sehr starke Fehlstellungen der Zähne, war 15 Jahre in Kieferorthodädischer Behandlung und hatte nur lose Zahnspangen.

Es muss nicht immer eine feste Zahnspange sein, wenn eine lose den gleichen Erfolg bringt.

Darum hat deine Ärztin dich gefragt, da viele Kinder keine feste Zahnspange wollen.

Wichtig ist am Ende das Ergebnis.


zocker0796  16.07.2024, 18:28

Und das ist ja wohl wie bei Beißer aus James Bond🤨

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Du konntest damals so eine Entscheidung überhaupt nicht treffen. Die Zahnärztin hätte deine Eltern fragen müssen. Wie dies zu beurteilen ist und ob sich daraus heute noch Schadensersatzforderungen ergeben könnten, kann hier aus rechtlichen Gründen nicht beurteilt werden. Dies wär eine Aufgabe für einen Rechtsanwalt.


ImKostuem 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 18:27

Okay danke

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Isuzu189  16.07.2024, 18:27

Die Eltern haben das schlussendlich ja freigeben müssen, weil man auch 1998 bereits den Eigenanteil hat tragen müssen während der Behandlung.

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