Ein Gesetzentwurf der Grünen besagt: Jede Person kann die Angaben zu ihrem Geschlecht durch eine andere Bezeichnung ändern oder einfach streichen?

2 Antworten

Da der Schwimmbadbesitzer das Hausrecht hat, liegt es immernoch an ihm, bzw. dem Personal als Vertretung, ob eine Person, die männlich wirkt, an einem Frauentag ins Schwimmbad darf, unabhängig vom Ausweis.

Wenn es aber um absolut öffentliche Bereiche geht, dann ist der Ausweis im Zweifelsfall tatsächlich die Indikation für das Geschlecht. Wenn dieses Gesetz also gelten würde und man das eigene Ausweisgeschlecht ändert, muss man in öffentlichen Bereichen wenn das Geschlecht eine Rolle spielt dem entsprechend behandelt werden, was im Ausweis steht, nicht was das Aussehen und die Chromosomen sagen.

Nur weil du deine Geschlechtsbezeichnung änderst, änderst du ja nicht dein Geschlecht. Also nein.