Ein angestellter vom Wachschutz stellt meinen Angestellten nach, was kann man dagegen tun?

4 Antworten

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Du stehst schon in der Pflicht, ein schützend Händchen über deine Mitarbeiter zu halten - je nach Organisation, sprichst Du Sinnvollerweise den denjenigen an der bei euch die Verträge mit dem Wachschutz macht - das ist der ganz offiziöse weg oder Du sprichst mit dem Gruppen-/Objektleiter... das ist vermutlich der "kurze Dienstweg".


Bommelchen00 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 10:08

Okay, ich werde mich da weiter wenden. Habe damit absolut kein Problem.

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Wenn die Deutschkenntnisse deiner Mitarbeiter mangelhaft sind,würde ich erstmal klären,was der Mann wirklich will mithilfe eines Übersetzers.Gerade in diesem Fall gibt es oft Mißverständnisse.

Und wenn das sicher ist,dann führt der Weg über den Vorgesetzten des Wachschutzes.


Bommelchen00 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 10:12

Ich kenne den Vogel und das was die Polin sagte ist kein Missverständnis. Ich werde mit dem Objektleiter reden.

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Erstmal ganz ruhig. Auch, wenn sich die Geschichte ziemlich sicher so zugetragen hat wie deine Mitarbeiterin bzw. mehrere das erzählen bringt das nun nichts, da direkt unqualifiziert rum zu poltern. Schritt eins ist, sich von den Damen genau erzählen zu lassen, was vorgefallen ist, wann und wie oft. Mit Dolmetscher, wenn es nicht anders geht. Schritt zwei - wer hat dem Wachmann was zu sagen, bist du disziplinarischer Vorgesetzer? Wenn nicht, dann wendest du dich mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts an die Personalabteilung bzw. an den Vorgesetzten des Wachmanns. Sind ja nicht gerade unerhebliche Vorwürfe - ob sie nun zutreffen oder nicht.

Mit Video's und sowas sollten deine MA vorsichtig sein, immerhin handelt sich ja wie ich es heraus lese um Firmengelände, und am Ende dreht man - wie es in diesem Land ja gerne mal geschieht - noch den Opfern 'nen Strick draus, dass diese versucht haben sich zu wehren oder an hieb- und stichfeste Beweise zu gelange. Daher würde ich immer zuerst den offiziellen Weg empfehlen. Alles schön mit protokollieren und dokumentieren - wann du was wem gemeldet hast, mit wem du gesprochen hast, etc. pp.

Unternehmen sind gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen Prävention betreiben, ihre Beschäftigten schulen und, wenn nötig, angemessene Maßnahmen gegen belästigende Beschäftigte ergreifen. Passiert das nicht, gibt es eine Anzeige.


Bommelchen00 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 14:42

Trotzdem klingt es bald so als muss ich zusehen wie meine Putzfrauen belästigt werden und man Ihnen nachstellt?

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Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen sind wirklich ein Thema für sich. Ich bin froh, dass an unserer Organisation jetzt eine andere Firma dafür zuständig ist. Dort arbeiten zwar überwiegend (jüngere) Menschen mit Migrationshintergrund, aber die empfinde ich als wesentlich unaufdringlicher. Bei dem vorherigen Unternehmen kam ich mir manchmal vor, als ob wir die Stasi im Haus hätten ....