Eigentumswohnung verkauft vor 2,5 Jahren?

4 Antworten

Sieh' dir bitte mal deinen Kaufvertrag an!

Was ist ein Haftungsausschluss?

Ein Haftungsausschluss sind bestimmte Vereinbarungen in einem notariellen Immobilienkaufvertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie unterzeichnet wird. In diesem Notarvertrag erklärt der Verkäufer, dass er keine Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Immobilie abgibt. Mit anderen Worten, der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die erst nach dem Kauf entdeckt werden. Der Käufer akzeptiert diesen Haftungsausschluss und kauft die Immobilie "wie gesehen".

Umfangreiche Informationen und kompetentes Basiswissen findest du hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftungsausschluss-beim-immobilienkauf-das-muessen-sie-wissen-209295.html

 Er sagt er holt einen Gutachter und lässt es dann machen und die Rechnung müssen wir bezahlen???Ich brauche euren Rat

In diesem Fall brauchst du einen kompetenten Fachanwalt.

Tipp:

Als erste Orientierungshilfe wäre sicher auch der Makler ein hilfreicher Ansprechpartner.

Du schreibst:

 Ich denke es wurde weder richtig gelüftet noch geheizt in der Wohnung…

In solchen Fällen ist es immer besser, seine persönliche Meinung für sich zu behalten!

Was nicht gesagt wurde, kann auch nicht falsch verstanden werden.

Sollte es tatsächlich zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, haben persönliche Spekulationen eh kein Gewicht. Andererseits könnte die Gegenseite unterstellen, dass das Problem beim Verkauf bereits bekannt war.

Du schreibst:

Er sagt er holt einen Gutachter und lässt es dann machen und die Rechnung müssen wir bezahlen???

Der Käufer kontaktiert dich - nur um dir mitzuteilen, was er beabsichtigt?

Der Käufer kann Gutachter und Handwerker beauftragen, so viele wie er möchte. Allerdings muss er diese selbstverständlich auch bezahlen.

Möglich, dass er diese Kosten später als Schadenersatz geltend machen kann. Aber das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Haften müsstest du sicher für arglistig verschwiegene Mängel. Dafür erkenne ich hier jedoch überhaupt keine Anzeichen.

Du schreibst:

Weil das Haus keine Aussendämmung hat haben wir in der Wohnung zwei Wände von innen gedämmt im Jahr 2010.

Auf welche Weise fand die Innen-Dämmung statt?

Erfahrungsgemäß stehen die Kosten in keiner Relation zu einem aufwendigen Rechtsstreit in dem das Gericht einen eidesstattlichen Sachverständigen hinzuziehen würde. Dessen Honorar übersteigt ggf. bereits die Kosten einer gleichwertigen Innen-Dämmung.

Ich halte das Prozess-Risiko zudem extrem hoch und kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer seinen Drohungen Taten folgen lässt.

Tipp:

Lass dich auf keinen Fall provozieren, oder einen ewig langen Schlagabtausch via WhatsApp ein.

Grundsätzlich gilt:

Wenn der Käufer etwas von dir will - muss er beweisen, dass er dir gegenüber einen Rechtsanspruch hat.

Meine persönliche Meinung ist:

Zunächst solltest du einfach mal den Makler anrufen, der die Wohnung verkauft hat.

Das ist zwar in der Regel kein Rechtsanwalt, kann dir erfahrungsgemäß aber im Großen und Ganzen die Rechtslage erklären.

Weitere Androhungen durch den Käufer solltest du kommentarlos ignorieren.

Selbstverständlich kannst du auch deinen Kaufvertrag durch einen Anwalt prüfen lassen. Die Kosten hierfür müsstest du jedoch dann selbst tragen.

Viel Erfolg!

Vilaa380 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:55

Vielen lieben Dank 😃

Das ist nicht so ganz einfach zu beantworten. Das kommt auch z.B. auf euren Kaufvertrag an. Schau mal hier, da wird es doch sehr gut erklärt. 5 Jahre sind aber richtig. Eine nachträgliche Innendämmung ist aber natürlich auch schwierig. Da wurde sicherlich kein Sachverständiger beauftragt, um z.B. den Taupunkt zu bestimmen. Da kann es vielleicht doch knapp werden. Wobei da dann natürlich wieder die 14 Jahre seit Einbau der Dämmung betrachtet werden müssen. Viel Glück.

https://www.drklein.de/versteckte-maengel-hauskauf.html

Du solltest dich mit einem Anwalt beraten, aber da der Verkauf 2,5 Jahre her ist, denke ich nicht das der Käufer euch in Regress nehmen kann.


Vilaa380 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 20:34

Danke, ich hab etwas Gegoogelt 😂manche sagen irgendwelche Gewährleistung 2 Jahre und manche dann 5 Jahre… :-(

Ich würde vorab von den Mietern bestätigen lassen, dass es damals keine Probleme mit Schimmel gab und dann zum Rechtsanwalt mit dem Schriftstück gehen.


Vilaa380 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 20:32

Vielen Dank, ich muss jetzt noch den Mieter finden er wohnt nämlich nicht mehr hier in der Stadt:-(

Plaritma  21.09.2024, 20:33
@Vilaa380

Wenn man berechtigtes Interesse hat, dann kann man im Einwohnermeldeamt die Adresse erfragen.

Vilaa380 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 20:34
@Plaritma

A ok, dann mache ich das am Montag gleich. Danke