Eigentumsnachweis für Flohmarkt und ebay Kleinanzeigen?
Moin liebe Gutefrage-Community,
ich habe eine Rechtsfrage an euch, vielleicht weiß jemand einen Rat für mich. Vorab, ich weiß natürlich, dass ich hier keine rechtsfeste Antwort o.ä. erhalte, jedoch geht es um einen Wert von 40-50 € den ich sehr gerne wieder hätte, einen Anwalt zu beauftragen aber wohl nicht wert wäre.
Ich habe 2015-2017 meine Bastelecke mit Elektronik-Allerlei bei Werkstattauflösungen, Flohmärkten und ebay Kleinanzeigen verkäufen aufgebaut. Keine großen Werte aber günstiger, als mal eben bei Conrad sich einzudecken. Nun habe ich davon einige Sachen ausgeliehen und möchte die nun zurückhaben. Leider habe ich natürlich aufm Flohmarkt keinen Kaufvertrag gemacht und in der Leihabsprache steht nur "Elektronik" und keine exakte Teileliste oder so.
Kann ich irgendwie dennoch meine Sachen wiederbekommen, oder kann ich die Sachen abschreiben und besser in Zukunft nichts ohne exakte Leihabsprache/Leihvertrag herausgeben?
Der Kontakt war halt immer super nett, freundlich und alles - tja, bis ich was wiederhaben wollte...
Vielen Dank für eure Antworten und frohe Ostern!
3 Antworten
Ich sehe da rechtlich wenig Chancen. Das du beim Verleihen was aufgeschrieben hast ist schon gut, aber wenn du da nur "Elektronik" geschrieben hast, sind deine Chancen trotzdem schlecht. Wenn dir der Entleiher da 3 Widerstände für ein paar Cent in die Hand drückt, ist das auch erfüllt. Ohne damals aufzuschreiben, was du konkret verliehen hast, kannst du nur darauf hoffen, dass der Entleiher ehrlich ist.
Danke, hatte ich ja so befürchtet und mal schauen. Aber ich fürchte, dass zeug kann ich als lehrgeld abschreiben
Moin mericel,
es wird wohl nicht viel bringen zum RA zugehen, weil sich derjenige mit 3 jähriger Verjährung herausreden kann. Wie in der Frage schon steht war es 2015-2017.
Die einzige Möglichkeit wäre an die Ehrlichkeit des Ausleiher zu appellieren, die Sachen herauszugeben.
Auf dem Rechtsweg ist da wohl nicht viel zu machen.
Ohne Gewähr
entspanntes Osterfest
mit Elektronik-Allerlei bei Werkstattauflösungen, Flohmärkten und ebay Kleinanzeigen verkäufen aufgebaut
da werden die Waren eigentlich verkauft
keinen Kaufvertrag gemacht
hast du, Ware ausgelegt, Angebot, jemand wollte kaufen - du stimmst zu, schon hast du einen Kaufvertrag; wenn auch nur mündlich.
das ist jetzt 5 Jahre her, du hast keine Namen und hast dich nie drum gekümmert.
Danke für die Antwort, also wie vermutet. Schöne Ostern :)
Danke, ja allein wegen so wenig wert lohnt sichs bestimmt nicht. Zumal ich mal gehört hatte - wobei es um Kontext um Betrug mit geliehenen Fahrzeugen ging - wohl wenn eh unterschlagung wäre, wenn man einen geliehenen Gegenstand nicht mehr rausrückt. Naja. ich verbuchs unter lehrgeld und kaufe mir was neues. Danke.