Moin liebe Gutefrage-Community,
ich habe eine Rechtsfrage an euch, vielleicht weiß jemand einen Rat für mich. Vorab, ich weiß natürlich, dass ich hier keine rechtsfeste Antwort o.ä. erhalte, jedoch geht es um einen Wert von 40-50 € den ich sehr gerne wieder hätte, einen Anwalt zu beauftragen aber wohl nicht wert wäre.
Ich habe 2015-2017 meine Bastelecke mit Elektronik-Allerlei bei Werkstattauflösungen, Flohmärkten und ebay Kleinanzeigen verkäufen aufgebaut. Keine großen Werte aber günstiger, als mal eben bei Conrad sich einzudecken. Nun habe ich davon einige Sachen ausgeliehen und möchte die nun zurückhaben. Leider habe ich natürlich aufm Flohmarkt keinen Kaufvertrag gemacht und in der Leihabsprache steht nur "Elektronik" und keine exakte Teileliste oder so.
Kann ich irgendwie dennoch meine Sachen wiederbekommen, oder kann ich die Sachen abschreiben und besser in Zukunft nichts ohne exakte Leihabsprache/Leihvertrag herausgeben?
Der Kontakt war halt immer super nett, freundlich und alles - tja, bis ich was wiederhaben wollte...
Vielen Dank für eure Antworten und frohe Ostern!