Eidesstattliche Versicherung?
Liebe Community
ich muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
ich besitze einen kleinen Gebrauchtwagen aber dieser war ein Geschenk von meinem Freund.
Er ist auch nicht viel wert und ich brauche ihn weil ich drei Kinder habe und ich diese in die Kita, Schule bringe bevor ich dann zur Arbeit fahre.
Ohne das Auto wäre ich allgemein aufgeschmissen.
Darf ich das Auto behalten?
Es könnte nicht ansatzweise meine Schulden decken.
Bitte keine Beleidigungen bezgl. der Schulden da niemand weiß wie ich dort hinein geraten bin.
dankeschön
4 Antworten
Grundsätzlich kann ein Auto gepfändet werden, sofern ein Vollstreckungsbeschluss von dem Mahngerich im Rahmen der Sachpfändung gemäß §808 ZPO geprändet werden, eine Ausnahme kann jedoch sein das wenn sie, wie in diesem Fall das Auto angewiesen sind oder wenn ihnen das Auto nicht gehört und es einem Ehepartner gehört. Gibt es natürlich eine andere Möglichkeit ihre Kinder zu Kita zu bringen, ist wiederum eine Pfändung möglich.
Dankeschön 🙏Also ich habe erst mal einen Termin um die Erklärung abzugeben.
Eine Pfändung ist nicht bekannt.
Wie oben beschrieben laufen momentan die Verhandlungen mit den Gläubigern.
Das Fahrzeug habe ich letztes Jahr geschenkt bekommen. Ich muss zur Kita, Schule und anschließend zu meiner Arbeitsstätte wo weder Bahn noch Bus hin fahren.
Grundsätzlich zählt ein Auto als Vermögen und kann dadurch pfändbar sein. Es gibt jedoch Gründe, durch die ein Auto als unpfändbar angesehen werden kann. Die Beurteilung liegt dabei erstmal in der Hand des Gerichtvollziehers oder der Gerichtsvollzieherin und muss im Zweifel vor Gericht geklärt werden.
Regelmäßig haben Schuldner kein Auto, das einen besonderen Wert darstellt. Bist Du beruflich auf das Auto angewiesen, wird kein Gläubiger darauf bestehen, dass das Auto gepfändet wird. Solltest Du ein Fahrzeug von erheblichem Wert haben, (im hohen fünfstelligen Bereich aufwärts) könnte es zu einer Austauschpfändung gegen ein wirklich geringerwertiges Fahrzeug kommen, das müsste Dir dann der Gläubiger zur Verfügung stellen. Soweit die Theorie.
Soweit mir bekannt legt man Dir dabei keine Steine in den Weg, vor allem nicht, wenn der Wagen wenig Wert hat und du ihn zur Arbeit brauchst. Du musst ihn eben nur angeben bei der Auskunft.
Ich bin kein ausgewiesener Fachmann dieser Materie.
Dankeschön 🙏ich mache mir Sorgen weil ich ihn auch allgemein brauche und ohne wäre sehr schwer für mich
Wie erwähnt fände ich es gut, wenn jemand mit guter Fachkenntnis das bestätigen könnte.
Darf ich das Auto behalten?
Die Frage kann hier niemand beantworten.
Ist aber grundsätzlich möglich.
Zudem kann man sich gegen eine etwaige Pfändung auch wehren und muß sich nicht alles gefallen lassen.
Vielen Dank 🙏 Also momentan ist die Schuldnerberatung in Verhandlung mit den Gläubigern mit einem Ratenplan.
Die Insolvenz soll damit umgangen werden weil sonst würde nichts gezahlt werden.
Das Schreiben kam als schon die Verhandlungen im Gange waren.
mein Fahrzeug ist ein kleiner Fiat Punto von 2007 und da er viele Mängel hat und auch viele Km gefahren wurde würde ich wahrscheinlich nicht mal den Kaufpreis raus bekommen von 1400€.
Hätte ich das Auto nicht wäre für mich nicht möglich zu arbeiten