Ehemaliger Vermieter will Kaution nicht zurückzahlen?

Isuzu189  29.09.2024, 18:30

Wann seid ihr den ausgezogen? Nebenkostenabrechnung hat sich jetzt inzwischen erledigt?

Tatjana523 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 18:36

31.03.2024

ja genau die Nachzahlung davon sollte dann von der Kaution abgezogen werden. (Es war auch keine hohe Nachzahlung)

2 Antworten

Der Vermieter darf für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung einen gewissen Teil einer Kaution einbehalten. Es muss aber ein vernünftiger Betrag sein und er darf auch nicht mehr sein als 3 eurer damaligen Abschlagszahlungen pro Monat.

Da wir ein bisschen nachzahlen müssen hat der Vermieter die Kaution bei der Kündigung einbehalten.

Das ist nicht rechtens. Die Kaution hat nichts mit den Nebenkostenabrechnungen zu tun.

Nun möchte der Vermieter den Rest der Kaution noch immer nicht auszahlen auch nach mehrmaliger Erinnerung das es nun Zeit ist.

Bis zu 6 Monaten darf der Vermieter sich Zeit lassen, die Kaution zu erstatten, um etwaige Schäden davon noch bezahlen zu können. Danach muß er sie aber auszahlen.


Tatjana523 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 18:45

Da wir keine Schäden verursacht haben und dies auch schriftlich festgehalten wurde, sind wir also im Recht und müssen die Kaution jetzt zurück bekommen richtig ?