eBay Verkauf: Artikel zurück an Absender, DHL Fehler bei der Zustellung (Privatverkauf)?

4 Antworten

Der Käufer besteht auf eine Rückerstattung, was ihm ja auch zusteht...

Da irrst Du Dich:

§ 447 BGB, Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Du hast einen Fall bei DHL geöffnet, und da muss sich der Käufer jetzt gedulden, bis darüber entschieden ist.

Ich habe dem Käufer geraten einen Fall auf eBay zu öffnen, da ich ihm sonst nur eine Teilrückerstattung geben kann, die er natürlich nicht möchte

Das war unclever:

Man sollte sowas nie eBay entscheiden lassen, wei eine eBay-Entscheidung meist zugunsten des Käufers ausfällt, keinerlei Rechtskraft hat und Dir einen Mangeleintrag einbringen kann.

(da ich den Versand sowie den Rückversand zahlen muss).

Musst Du nicht, siehe oben.

Nochmal verschicken. Das ist einem Verkäufer bei mir auch mal passiert. Er hat das Paket zurück bekommen obwohl meine Adresse stimmte. Beim zweiten Mal hat es funktioniert.


Canonymo 
Beitragsersteller
 28.06.2023, 10:04

Danke für deine Antwort.

Das habe ich dem Käufer auch angeboten, wenn er entweder den Versand nocheinmal tragen würde (was er nicht möchte) oder DHL für diesen Fehler aufkommt.

Der Käufer sagte er möchte den Artikel auch nicht mehr, sondern besteht auf eine vollständige Rückerstattung.

BMT216A  28.06.2023, 10:11
@Canonymo
Der Käufer sagte er möchte den Artikel auch nicht mehr, sondern besteht auf eine vollständige Rückerstattung.

Das kann er gerne tun, dafür gibt es aber keinerlei Rechtsgrundlage.

Lies einfach mal meine ausführliche Antwort und schau Dir den § 447 BGB an.

Was DHL damit zu tun, ist dem Käufer egal. Du hast den Vertrag mit DHL.

Du erstattest den vollen Betrag an den Käufer zurück, den Rest klärst du mit DHL.

Ich habe dem Käufer geraten einen Fall auf eBay zu öffnen, da ich ihm sonst nur eine Teilrückerstattung geben kann, die er natürlich nicht möchte (da ich den Versand sowie den Rückversand zahlen muss).

Das ist Blödsinn. Du musst den Kaufpreis und Versand zurück erstatten.


BMT216A  28.06.2023, 10:10
Du musst den Kaufpreis und Versand zurück erstatten.

Sorry, aber das sehe ich anders:

Ich gehe hier von einem Privatverkauf aus, und da trägt lt. § 447 BGB der Käufer das Versand- und Verlustrisiko, weil der Verkäufer die Übergabe an den Versanddienstleister zweifelsfrei nachweisen kann.

Und deshalb muss der Verkäufer hier gar nichts erstatten.

monara1988  28.06.2023, 10:53
Das ist Blödsinn. Du musst den Kaufpreis und Versand zurück erstatten.

Das ist falsch!

Tach :)

ich verstehe nicht, warum Du nur über einen eBay-Fall die volle Erstattung zahlen kannst. Das geht ohne Fall auch. Über den eBay-Fall ist der Gesamtbetrag der Bestellung abgesichert. Was willst Du da gewinnen?

VG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Arbeit mit und für EBAY