EBay Verkauf?

3 Antworten

Selbst wenn ihr das klar und deutlich angegeben habt, erfüllt dieses Geschäft den Tatbestand des Wuchers.

Ich zitiere mal § 291 des Strafgesetzbuchs:

Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten ... für eine sonstige Leistung ... Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kurz: Wenn Du auf Erfüllung des Geschäftes bestehen würdest, würdest Du Dich strafbar machen.

Denn für eine leere Pappschachtel 200 € zu berappen lässt abseits des Kunstgewerbes durchaus den Mangel an Urteilsvermögen auf Käuferseite als Annahme zu. 🤷‍♂️

Wenn das klar und deutlich angegeben wurde, sollte das keine rechtlichen Konsequenzen haben. Sollte dann aber nicht nur in der Beschreibung, sondern auch im Titel stehen, wenn ihr sicher sein wollt.


Maria46873 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 02:34

In der Beschreibung steht :,, NUR VERPACKUNG

Maria46873 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 02:37
@sagacious

Also wenn das jetzt jemand kauft einfach Verpackung hinschicken so wie auch angegeben.. kann mir dann nix passieren ?

sagacious  06.10.2024, 02:38
@Maria46873

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber auf eBay bekommt man halt das, was beschrieben wurde. Wer sowas offensichtliches nicht liest ist wahrscheinlich selbst Schuld.

Maria46873 
Beitragsersteller
 06.10.2024, 02:39
@sagacious

okay ich danke dir hast mir sehr geholfen gute Nacht :)