EBay Verkäufer will mich Anzeigen was tun?
Wollte einen Artikel auf EBay erwerben leider habe ich mich mit meinem Preis geirrt. Schon 1 Min nach der Auktion habe ich diesen Kauf abgebrochen wurde dann aber abgelehnt. Jetzt habe ich in gesagt das ich das Geld nicht überweisen will da dies ein Irrtum ist jetzt aber droht der Verkäufer mir damit die Polizei zu rufen ( was ich glaube das er es nicht macht ) wollte aber wissen ob sowas überhaupt angezeigt werden kann ?
8 Antworten
Wenn Kinder über ebay handeln... ebay gestattet aus gutem Grund erst die Anmeldung ab 18 Jahre = Volljährigkeit.
In diesem Fall scheinst Du auf einen ebenfalls minderjährigen oder nicht muttersprachlichen Verkäufer
https://www.ebay.de/fdbk/feedback_profile/mousse2905
gestossen zu sein. Die Angebotstexte wären schon ein Grund nicht dort zu kaufen.
Das Konto wurde am 09.06.2021 angemeldet. Deine Bewertung ist mehr als fragwürdig. Hier seine aktuellen Angebote:
https://www.ebay.de/sch/mousse2905/m.html?_trksid=p3692
Mir scheint direkt das erste Angebot von heute um 19:38h der von Dir vorher gekaufte Artikel zu sein. Ich weiss natürlich nicht, wieviele von den Karten der Verkäufer hat. Hier eine Übersicht der verkauften und nicht verkauften Artikel:
https://www.ebay.de/sch/mousse2905/m.html?LH_Complete=1&rt=nc
Von Rechtssprechung bzw. dem Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht hat dieser Verkäufer so wenig Ahnung wie Du. Wenn er tatsächlich bei der Polizei angerufen hätte, wären ihm bei dieser Sachlage die Ohren abgefallen, so wäre ihm das Gelächter entgegengeklungen.
Er könnte Dich allerdings zivilrechtlich zur Zahlung zwingen. Dem kannst Du entgegenwirken. Sprich mit Deinen Eltern, dass die sich einschalten und den Kaufvertrag lösen. ABER: das können nur Deine Eltern.
Und dann lass bitte für die nächsten vier Jahre die Finger von ebay.
Die Polizei macht da nichts (da Zivilrecht), aber dennoch hast du einen wirksamen Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen. Ein Widerrufsrecht gibt es bei Privatverkäufern nicht.
Die Erfüllung des Kaufvertrags lässt sich schlussendlich auch einklagen.
Wenn dein Irrtum nachweislich erheblich war (z.B. statt 100,00 € wurden 10000 € geboten), ist der Kaufvertrag u.U. anfechtbar. Die Beweislast dafür liegt bei dir, Schadenersatzforderungen des Verkäufers sind ebenfalls möglich.
Was hast du überhaupt bei Ebay zu suchen ? Du bist unter 18
Sprich mit deinen Eltern ob sie zahlen oder den Kaufvertrag lösen da du Minderjährig bist
Die Polizei wird nichts machen. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit
Er kann Dich aber natürlich zivilrechtlich verklagen. Ob er das macht, weiß ich nicht.
Der Nichtzahler muss letztendlich den inzwischen teurer gewordenen Mahnantrag bezahlen.
Die 7,50 € solltest du schnellstmöglich überweisen damit du keinen Ärger wegen so einer lächerlichen Summe bekommst.
Bei den Pennys kann man auch nicht von einem Irrtum ausgehen. Anders wäre es, wenn du für das Evoli 75 Euro geboten hättest.
Das Kind (14 Jahre) muss mit seinen Eltern reden, dass diese sich einschalten.