EBay Verkäufer hat Verkauf abgebrochen, Straftat?
Hallo,
ich habe bei eBay bei einem Artikel mitgeboten und war der einzige Bieter. Gestern Abend ist die Auktion ausgelaufen und ich hätte den Artikel bekommen. Kurz danach habe ich eine Nachricht bekommen, dass der Verkäufer den Artikel nicht mehr hat/der Artikel beschädigt ist. Daraufhin habe ich mit dem Verkäufer geschrieben welcher meinte dass er den Artikel noch hat aber für meinen Gebotenen Preis nicht hergeben will.
Ich liege doch nun richtig, dass ich der rechtmäßige Käufer bin und mir der Artikel zusteht, oder?
Welche Schritte kann ich dagegen einleiten? Ich habe schwarz auf weiß in dem Chatverlauf dass er den Artikel noch besitzt, nur nicht für meinen Gebotenen Preis verkaufen will.
Nun hat der Verkäufer den Artikel auch wieder eingestellt zur Auktion für den selben Preis.
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Daraufhin habe ich mit dem Verkäufer geschrieben welcher meinte dass er den Artikel noch hat aber für meinen Gebotenen Preis nicht hergeben will.
[...] Welche Schritte kann ich dagegen einleiten?
Dann solltest du nun folgendes machen, dir die Adresse vom Verkäufer einmal bei eBay zu holen, anschließend zum Anwalt zu gehen und das ganze über den Anwalt laufen zu lassen.
- Es besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag, auch wenn abgebrochen wurde.
Vorher schreibst du dem VK, dass du die Ware nun zum letzten Preis vor seinem Abbruch kaufen wirst, dir bitte innerhalb der nächsten 7 Tage seine Zahlungsdaten mitteilen sollst, anschl. auch gleich schon deine Adresse.
Kommt er dem nicht nach, wirst du eine Zivilrechtliche Klage einreichen.
Sollte er sich weigern, gehst du nach 7 Tagen zum Anwalt und bereitest alles weitere vor.
Eine Straftat liegt hier nicht vor, jedoch eine zivilrechtliche Vertragsverletzung. Entsprechend könntest du den Verkäufer in einem Zivilrechtsverfahren auf Herausgabe zum vereinbarten Preis verklagen oder alternativ auf Schadensersatz in einer solchen Höhe, wie der durchschnittliche Widerbeschaffungswert wäre. Das lohnt sich aber entsprechend nur, wenn es um wertvollere Gegenstände geht und der Auktionspreis außergewöhnlich niedrig war. Ansonsten kannst du es nur ebay melden.
Daraufhin habe ich mit dem Verkäufer geschrieben welcher meinte dass er den Artikel noch hat aber für meinen Gebotenen Preis nicht hergeben will.
Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Die Daten des Verkäufers bekommst Du nach Anforderung von eBay.
Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher
Das erkläre einer Firma, die China sitzt.
Das ist natürlich richtig, aber ein Chinamann macht diesbezüglich eher weniger Probleme.
Du kannst den Fall an Ebay melden.
Und ja, Du hast Anspruch auf den Artikel. Angebote und Gebote sind bei Ebay rechtsverbindlich.
Ja, du bist rechtmäßiger Käufer.
Einfach alles Screenshoten und dann bei deiner Rechtsschutzversicherung melden. Die klärn das dann für dich
Es hat sich um ein Armband gehandelt welches ein Preisetikett dran hatte wo drauf stand 1350$.
Geboten hatte ich 700€.