Ebay-Verkäufer-Schutz: wie kann man sich als Verkäufer vor Chaoten als "Käufer" schützen?
Manche Ebay-"Käufer" - sog. Spaßbieter u. a. - scheinen in ihrer eigenen kleinen Welt zu leben.
Sie gehen rechtsverbindliche Kaufverträge via Ebay ein, scheinen dann aber jedes Interesse an ihrem Kauf zu verlieren, schließen ihn nicht ab, bezahlen den Artikel natürlich auch nicht und reagieren nicht auf Nachfragen.
Stellt Ebay eine Liste mit Namen dieser bedauernswerten Zeitgenossen zur Verfügung, oder muss man selbst erst Bekanntschaft mit diesen Vollidio ten machen um sie in diese Liste eintragen zu können?
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meines Wissens gibt es eine solche Liste nicht. Meldet man nach dem Erkennen diese Spassbieter, werden sie von Ebay ermahnt und der Account gegebenenfalls gelöscht. Falls der Käufer bekannt ist, könntest du mit Mahnungen und nötigenfalls - je nach Verkaupfspreis - mit Betreibung drohen. Ob sich as lohnt sei mal dahingestellt.
Zudem gibt es dafür die Bewertungen, welche man erfassen kann und elche für alle einsichtig sind. Verweigert ein Käufer oder ein Verkäufer die Einsicht in die eigenen Bewertunen, ist sowieso was faul.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheAllisons/1476107164416_nmmslarge__15_6_175_175_7c591fcc0ae8156682d6df02e9666217.jpg?v=1476107166000)
Es gibt keinen absoluten Schutz, einfach die Bewertungen aufmerksam durchlesen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
...und was soll dann eine Liste nutzen? Bietenkann der Käufer ja auch, wenn er auf einer solchen Liste steht. Also in diesem Sinne: Doch, das Durchlesen der Bewertungen kann dir wenigstens soweit Ärger ersparen, als dass du bereits frühzeitig bei Ebay eine Meldung absetzen kannst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe nichts von einer Liste geschrieben. Bewertungen bringen dahingehend nichts, dass man nicht verhindern kann, dass so jemand etwas ersteigert.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dresanne/1500572602760_nmmslarge__189_38_679_679_16cbad31403c162d4a02e046ea7bc8c3.jpg?v=1500572603000)
Man kann viel selbst machen, um nicht erst an solche Nichtzahler zu gelangen.
Sollte der Käufer nicht zahlen, eröffnest Du nacherfolgloser Mahnung einen Nichtzahlerfall. Den kannst Du nach 4 Tagen schließen, bekommst Deine Verkäuferprovision und der Käufer erhält seine wohlverdiente Verwarnung. Hat der 2 Verwarnungen, kann er ein Jahr lang fast nichts kaufen auf ebay, da man diese Käufer automatisch aussperren kann.
Dann setzt Du ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei Dir bieten kann http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und denke daran den Kaufvertrag noch schriftlich zu kündigen, damit es ihm nicht einfällt, nach 5 Wochen doch noch zu bezahlen! Wenn du den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht rechtsgültig gelöst hast, dann kann der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung über die komplette Laufzeit der Verjährung (laufendes Jahr + 3 Jahre = 31.12.2020) geltend machen.
Hier kannst Du hier noch weitere Einstellungen vornehmen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und denke daran den Kaufvertrag noch schriftlich zu kündigen
Einfach eine E-Mail: Hiermit kündige ich den Vertrag wegen Nichterfüllung Ihrerseits?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dresanne/1500572602760_nmmslarge__189_38_679_679_16cbad31403c162d4a02e046ea7bc8c3.jpg?v=1500572603000)
In etwa:
Hiermit kündige ich den Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung, da Sie Ihre Zahlungsverpflichtung nicht eingehalten haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LittleMac1976/1476429671429_nmmslarge__6_2_160_160_5d8d1ab6712d339b3fe52a4008c4f996.jpg?v=1476429673000)
Richtigen Schutz gibt es nicht, aber ich meine mich zu erinnern, dass du Käufergruppen ausschließen kannst, zum Beispiel.........zuviele schlechte Bewertungen, oder mind. so und so viele Bewertungen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sehr guter Hinweis!!
https://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html?clk_rvr_id=1397232979643&rmvSB=true
http://pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html
Und natürlich die Liste einzelner User:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
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Mal sehen, ob ich mir mit folgenden Einstellungen (http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences) solche Typen vom Hals halten kann:
Ihre Angaben zum Eingeschränkten Käuferkreis wurden aktualisiert. Folgende Käufer nicht akzeptieren:
- Käufer, die 2 Vermerk(e) wegen eines nicht bezahlten Artikels innerhalb von 1 Monaten erhalten hat/haben.
- Käufer, für die 4 Verstoß/Verstöße gegen eBay-Grundsätze innerhalb von 1 Monat(en) gemeldet wurde(n).
- Käufer mit einem Bewertungspunktestand von -3 oder weniger.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
KEIN SPAß FÜR SPAß-BIETER UND ZECHPRELLER
Hier findest du einige Tipps, die auch richtig weh tun können.
Rechtsportal Rechtliche Informationen für private Verkäufer Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html
Käufer zahlt den Artikel nichtWenn ein Käufer bei eBay einen Artikel gekauft hat, muss er Ihn auch bezahlen. Punkt.
https://verkaeuferportal.ebay.de/kaeufer-zahlt-den-artikel-nicht
Unser Tipp: Käufer sperrenSperren Sie Käufer an die Sie nicht verkaufen möchten. Sie können in Mein eBay hinterlegen, dass Sie nur Käufer zulassen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, oder ganz konkret bestimmte Käufer auf Ihre Liste gesperrter Käufer setzen.
Pfad: Mein eBay > eBay-Konto > Einstellungen > Verkäufereinstellungen > Eingeschränkter Käuferkreis
Jetzt Mitglied auf die Liste gesperrter Käufer setzen
Fristen, die du beim Öffnen eines nicht bezahlten Artikels beachten solltest:
- Sie können einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels frühestens 4 Tage und spätestens 32 Tage nach Angebotsende öffnen.
- Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen oder Sie einigen sich auf eine andere Lösung.
- Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen, damit Sie gegebenenfalls die Verkaufsprovision zurückbekommen.
- Falls Sie den Fall nicht schließen, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen. Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision. In diesem Fall wird der nicht bezahlte Artikel nicht im eBay-Konto des Käufers vermerkt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/irgendwer24/1483304396772_nmmslarge__110_18_329_329_835060cd74c18c9e66d2c86d9730e778.jpg?v=1483304397000)
Du kannst doch nicht vorher wissen welchen Käufer Du sperren musst! Und nachher ist es nutzlos, da der Käufer kein zweites mal bei der gleichen Person kauft.
Das nützt ja auch nichts.