EBay Verkäufer im Recht?

6 Antworten

Von Experte Margita1881 bestätigt

eBay ist kein Kinderkaufmannsladen, hier werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.

Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:

·        Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen, und zwar auch vor der Bezahlung; und wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung.

·        Bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen, wenn er auf dem Kauf besteht; und der private Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.

Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

"betreiben"? Ein Profi würde eher schreiben "fortsetzen".

Jedoch hat der Verkäufer das Recht auf seiner Seite:

Und wie bei Auktionen, sind diese ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag:

Da kommt man nicht einfach so raus, wie bei Amazon, Zalando, und Co. oder so: Wen nicht gefällt zurück. Das gibt's bei Auktionen nicht.

Besser du zahlst.

Woher ich das weiß:Recherche

Klar har er recht. Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen , den auch du einzuhalten hast. Du zahlst, er verschickt. Und nichts anderes.

Du kannst um Abbruch bitten, der Verkäufer muss ihn aber nicht akzeptieren.

ja. Der Verkäufer ist im Recht.

Klar ist der Verkäufer im Recht, Du bist schließlich einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen.