EBay und das Steuer Plattformgesetz?

3 Antworten

Du betreibst schon ein Gewerbe ! Und wer ein Gewerbe betreibt, hat dies gemäß § 14 GewO beim Gewerbeamt und § 138 AO beim Finanzamt anzuzeigen.

Am Ende des Jahres machst du eine Steuererklärung. Im Steuerbescheid wird die Steuernachzahlung festgesetzt. Da dein Freibetrag schon bei deinem Hauptjob verbraucht ist, wirst du - wie jeder andere - deine zusätzlichen Einkünfte versteuern müssen.

Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Selbständig 

Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.

Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.

Selbständig bedeutet bedeutet, im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen zu können. Keinem Arbeitgeber Weisungsgebunden zu sein und das Unternehmerrisiko selbst zu tragen.

Diese Punkte erfüllst du nach den hier vorliegenden Informationen.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Finanzamt geht da noch etwas weiter und ist hier am Ende unter Umständen bereits bei einer Straftat (Steuerhinterziehung).

Somit spielt für dich das PStTG eine untergeordnete Rolle, denn du musst deine betrieblichen Steuern zahlen. Eine Meldung löst indes keine Steuerpflicht aus, diese ergibt sich aus den oben genannten Punkten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Wenn du dir die Waren zulegst, mit der Absicht sie gewinnbringend auf Ebay weiter zu verkaufen, dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit, welche angemeldet werden muss. Dann gelten für dich die gleichen Rechte und Pflichten, wie für jeden anderen Unternehmer auch.

Verkaufst du lediglich Privatkram, den du irgendwann angeschafft hast, weil du dachtest du könntest den Gegenstand gebrauchen und nach Monaten stellst du fest, dass du den Gegenstand gar nicht benutzt hast und verkaufst ihn deshalb, dann sind wir im Bereich des privaten Veräußerungsgeschäft.

Private Veräußerungsgeschäfte sind bei Dingen des täglichen Gebrauch irrelevant, sofern zwischen Ein- und Verkauf mehr als ein Jahr liegen. Zudem ist es unschädlich, wenn dein Gewinn, falls diese Gegenstände weniger als ein Jahr alt sind, weniger als 600€ beträgt.

Eine Meldung erfolgt in jeden Fall, wenn du über die von dir angesprochenen Grenzen kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt

anTTraXX  27.06.2024, 06:27

Seit 2024 beträgt die Freigrenze 1.000€

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