Ebay: Rückgabe nicht akzeptiert als gewerblicher Händler?
Hallo,
ich habe mir bei eBay ein Handy gekauft von ein Gewerbe Händler. Allerdings bemerkte ich nach Kauf des Artikels das es nicht das Handy sei und wollte die Bestellung stornieren. Allerdings wurde die Ware schon los geschickt wo bei ich die Annahme verweigert habe und den verkäufer dazu nochmal angeschrieben habe. Allerdings hat er über eBay die Rückgabe geschlossen was bedeutet das er die Rückgabe nicht akzeptiert. Was könnte ich tun ? Was ist mit dem wiederruf?
6 Antworten
Tach :)
natürlich hast Du das Widerrufsrecht. Das heißt aber nicht, dass einfach so die Annahme verweigert werden kann. Dadurch entstehen dem Verkäufer zusätzliche Kosten, die er nicht bereit ist zu übernehmen. Deshalb wurde die Rückgabe auf EBAY geschlossen. Lösung ist hier in der Regel die Rückerstattung abzüglich der Zusatzkosten, die der Verkäufer hatte - also Kosten der Rücksendung und die Verkaufsgebühren, die der Verkäufer nicht mehr zurück bekommt.
VG
Man "storniert" nicht, sondern man erklärt seinen Widerruf.
Und nein, das ist nicht das Gleiche.
Jeder gewerbliche Verkäufer in Deutschland hat eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, und in der steht ausführlich, wie ein Widerruf zu erfolgen hat.
Und ja, selbstverständlich geht das auch vor der Bezahlung und vor der Warenlieferung, auch wenn Unwissende gerne was anderes behaupten.
Hast du schon bezahlt? Wenn nicht, ist es ja gut für dich; du musst erst mal nichts weiter machen. Eventuell stellt er dir noch Kosten der Rücksendung in Rechnung, da kann man dann noch mal streiten, aber die könntest du auch einfach bezahlen.
Wenn du dagegen schon bezahlt hast und dein Geld zurück möchtest, musst du einfach nur genau das machen, was man immer macht, wenn jemand einem Geld schuldet: den Anspruch notwendigenfalls gerichtlich durchsetzen.
Storno und Widerruf sind m.E. zwei verschiedene Sachen.
Eine einfache Verweigerung der Annahme ist noch kein Widerruf der Bestellung.
Für anfallende extra Kosten musst du aufkommen.
Als gewerblicher Händler kann er aber eine Rücknahme nicht ausschließen.