Konsequenzen für Verkäufer bei Verstoß gegen Ebay Regeln?
Hallo,
eBay gibt unter anderem folgendes vor:
"Verkäufer sind verpflichtet, einen Verkauf abzuschließen, wenn ein Käufer einen Artikel kauft. (...)"
"Ein Verkäufer kann einen Kauf in folgenden Situationen abbrechen:
- Der Käufer bittet um den Abbruch des Kaufs und der Verkäufer hat den Artikel noch nicht verschickt
- Der Käufer hat den Artikel innerhalb der vorgegebenen Frist nicht bezahlt
- Der Käufer hat beim Abschluss des Kaufs die falsche Lieferadresse angegeben
- Der Artikel ist nicht mehr vorrätig (dies führt zum Vermerken eines Transaktionsmangels)"
Welche Konsequenzen hat es seitens Ebay, wenn der Verkäufer die Transaktion nach Kauf und Bezahlung abbricht und dem Käufer per Nachricht im Ebay-Portal explizit mitteilt, dass er das aus keinem dieser vier zugelassenen Gründe getan hat, sondern weil ihm eine höfliche Bitte des Käufers wegen einer gängigen Vorsichtsmaßnahme beim Versand der Ware nicht passt?
EDIT ich hab später nochmal mit dem Ebay Support gesprochen und bekam mitgeteilt, dass dieses Verhalten des Käufers mit einer Geldstrafe sanktioniert wurde. Sie wollten mir jedoch nicht mitteilen, wie hoch die ausfiel. Weiß das jemand, in welchem Bereich sich das bewegt?
Wie kann der Käufer die Lieferung der Ware gemäß verpflichtendem Kaufvertrag durchsetzen?
1 Antwort
eBay ist das ziemlich egal, das führt aber zu einem Mangeleintrag im Verkäufercockpit.
Und eBay ist kein Kinderspielplatz, hier kommen rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB zustande.
Und diesen Kaufvertrag kann der Käufer auch einklagen, selbstverständlich auf Kosten des Verkäufers.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Du kannst auch 50 € einklagen, mußt aber halt erstmal mit den Gerichts- und ggf. deinen Anwaltskosten in Vorleistung gehen, und bekommst diese nur bei Obsiegen vom Verklagten erstattet.
Entsprechend mußt du halt auch das Kostenrisiko von mehren hundert Euro tragen, falls du vor Gericht nicht obsiegen solltest oder der Verklagte nicht zahlungsfähig ist. Deshalb wird das vermutlich eher keiner machen.
Auch bei Streitwert unter 50 Euro? Gibts da irgendwelche "guns for hire", die so was einklagen, auch wenn man keine Rechtschutz hat?
Wäre rein von der Rechtspflege ja mal ehrenwerter als diese ganzen Filesharing-Abmahnungs-Zecken.