Ebay mit bieten von verwandten
Hallo, Ist es verboten das wenn ich ein Buch bei Ebay reinstelle mein Bruder bzw. meine Mutter, meine Oma mitbietet um es zu kaufen oder ist das verboten?
15 Antworten
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natürlich ist das verboten
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Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote
Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding“). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.
Was genau verstehen wir unter dem Bieten auf eigene Angebote?
Ein Verkaufsagent verkauft Artikel auf eBay. Einer seiner Angestellten bietet auf diese Angebote. Selbst wenn der Angestellte diese Artikel wirklich kaufen möchte, ist das Bieten auf dieses Angebot verboten, da er durch den Zugang zu Artikelinformationen einen Vorteil gegenüber anderen eBay-Mitgliedern hat.
Ein Verkäufer bietet sein Auto auf eBay an. Im Verlauf der Auktion erkennt er, dass sein Auto weniger als erhofft erbringen könnte. Damit das Auto nicht für weniger als geplant verkauft wird, gibt der Verkäufer über ein anderes eBay-Mitgliedskonto Gebote auf sein eigenes Auto ab, um so den Preis in die Höhe zu treiben.
Ein eBay-Mitglied verkauft seinen MP3-Player auf eBay. Während der Angebotsdauer bietet ein Freund des Verkäufers ebenfalls auf den MP3-Player, obwohl er diesen nicht kaufen und nur den Preis oder die Nachfrage nach oben treiben möchte. Eine dritte Person bietet daraufhin 5 Euro mehr und ist bei Angebotsende Höchstbietender und hat den Artikel gekauft. Das frühere Gebot des Freundes war unzulässig, da dieser den Artikel nicht wirklich kaufen wollte und der Höchstbietende dadurch einen höheren Preis gezahlt hat.
Ein eBay-Mitglied verkauft sein Fahrrad auf eBay. Die Schwester des Verkäufers bietet mit. Da sich die Schwester des Verkäufers einen Informationsvorteil gegenüber anderen Bietern verschaffen kann, ist es ihr untersagt auf das Fahrrad zu bieten, auch wenn sie es wirklich kaufen möchte.
Warum ist das Bieten auf eigene Angebote verboten?
Durch das Bieten auf eigene Angebote wird das Vertrauen in den eBay-Marktplatz beschädigt, da so die Preisbildung im Rahmen von Online-Auktionen manipuliert wird und ein fairer Bietwettbewerb verhindert wird.
Weil Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten.
Zusätzlich kann das Bieten auf eigene Angebote dazu verwendet werden, Bewertungsprofile oder die Platzierung in der Suche künstlich zu verbessern. Lesen Sie dazu auch unseren Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen.
Ausnahmen zum Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote
Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers (z.B. eines Verkaufsagenten) dürfen Angebote per Sofort-Kaufen erwerben, da hierbei eine Manipulation des Preises nicht möglich ist. Verboten ist es allerdings, Artikel nur mit dem Ziel zu kaufen oder kaufen zu lassen, um dadurch das prozentuale Verhältnis der detaillierten Verkäuferbewertungen zur Anzahl der verkauften Artikel zu verändern.
Verstoß gegen unsere Grundsätze Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Verlust des PowerSeller-Status
Hinweis: In einigen Ländern der Welt ist das Bieten auf eigene Artikel gesetzlich verboten und daher strafbar.
siehe Ebay-Grundsätze
Die Gebühren beim Verkauf musst Du aber trotzdem zahlen.
EBAY ist ab 18 JAHREN erlaubt.
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@bueffel-genau so ist es, das nennt sich Preissicherung und ist erlaubt.
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es ist bei ebay verboten und wird bei wiederholtem missbrauch mit auschluss von ebay geahndet - basta - einfach mal die agb lesen. das ist preistreiberei und unfair den anderen bietern gegenüber. wenn ihr kein rechtsempfinden habt, ist das eure sache. wenn ihr das betreibt ist das einfach eine betrügerische absicht und die ist sehr wohl im gesetz verankert... manmanman
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Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote
Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding“). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.
Was genau verstehen wir unter dem Bieten auf eigene Angebote?
Ein Verkaufsagent verkauft Artikel auf eBay. Einer seiner Angestellten bietet auf diese Angebote. Selbst wenn der Angestellte diese Artikel wirklich kaufen möchte, ist das Bieten auf dieses Angebot verboten, da er durch den Zugang zu Artikelinformationen einen Vorteil gegenüber anderen eBay-Mitgliedern hat.
Ein Verkäufer bietet sein Auto auf eBay an. Im Verlauf der Auktion erkennt er, dass sein Auto weniger als erhofft erbringen könnte. Damit das Auto nicht für weniger als geplant verkauft wird, gibt der Verkäufer über ein anderes eBay-Mitgliedskonto Gebote auf sein eigenes Auto ab, um so den Preis in die Höhe zu treiben.
Ein eBay-Mitglied verkauft seinen MP3-Player auf eBay. Während der Angebotsdauer bietet ein Freund des Verkäufers ebenfalls auf den MP3-Player, obwohl er diesen nicht kaufen und nur den Preis oder die Nachfrage nach oben treiben möchte. Eine dritte Person bietet daraufhin 5 Euro mehr und ist bei Angebotsende Höchstbietender und hat den Artikel gekauft. Das frühere Gebot des Freundes war unzulässig, da dieser den Artikel nicht wirklich kaufen wollte und der Höchstbietende dadurch einen höheren Preis gezahlt hat.
Ein eBay-Mitglied verkauft sein Fahrrad auf eBay. Die Schwester des Verkäufers bietet mit. Da sich die Schwester des Verkäufers einen Informationsvorteil gegenüber anderen Bietern verschaffen kann, ist es ihr untersagt auf das Fahrrad zu bieten, auch wenn sie es wirklich kaufen möchte.
Warum ist das Bieten auf eigene Angebote verboten?
Durch das Bieten auf eigene Angebote wird das Vertrauen in den eBay-Marktplatz beschädigt, da so die Preisbildung im Rahmen von Online-Auktionen manipuliert wird und ein fairer Bietwettbewerb verhindert wird.
Weil Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten.
Zusätzlich kann das Bieten auf eigene Angebote dazu verwendet werden, Bewertungsprofile oder die Platzierung in der Suche künstlich zu verbessern. Lesen Sie dazu auch unseren Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen.
Ausnahmen zum Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote
Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers (z.B. eines Verkaufsagenten) dürfen Angebote per Sofort-Kaufen erwerben, da hierbei eine Manipulation des Preises nicht möglich ist. Verboten ist es allerdings, Artikel nur mit dem Ziel zu kaufen oder kaufen zu lassen, um dadurch das prozentuale Verhältnis der detaillierten Verkäuferbewertungen zur Anzahl der verkauften Artikel zu verändern.
Verstoß gegen unsere Grundsätze Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Verlust des PowerSeller-Status
Hinweis: In einigen Ländern der Welt ist das Bieten auf eigene Artikel gesetzlich verboten und daher strafbar.
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Aber das war doch überhaupt nicht die Frage, die Frage galt EBAY und steht klipp und klar in dieser gestellten Frage1
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Aber was ist würde meine Mutter zum Beispiel nicht wissen das ich dieser Verkäufer war und etwas kauft, kann ja niemand von den Beteiligten etwas dafür.
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wo kein kläger, da kein richter. es ist absolut nicht ok - wird aber leider praktiziert. bist du eigentlich schon 18? wenn ja, es sind momentan ja eh angebotswochen - das heißt, du kannst deinen startpreis wählen und es kostet keine zusätzlichen gebühren. da braucht man nicht blöd hochbieten lassen sondern gibt damit das minimum an, was man haben möchte. wäre seitens ebay eh besser, wenn die das immer machen würden. eben aus diesen gründen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
@ mops
als ebayexperte weiß ich das puschen nach deren agb verboten ist , aber ebay ist NICHT das gesetz , in deutschland gilt immer noch das bgb , das hat nix damit zu tun ob ich ein rechtsempfinden habe oder nicht ( ich habe übrigens eins ;) ) ,.
die betrügerische absicht die im gesetz verankert ist , kannst du mir doch bestimmt mal zeigen , oder?
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es geht doch gar nicht um das Gesetz in Deutschland. Wenn man sich bei Ebay bewegt muss sich halt auch an die Regeln halten - wo ist das Problem? Experte - aha - und dann einem womöglich Minderjährigen dann noch dazu raten - finde ich absolut daneben. Und ich muss Dir hier gar nix zeigen. Wenn Du bei Ebay handelst, findest Du es also auch absolut in Ordnung, wenn die eine Pusher haben, der den Preis in die Höhe treibt - also gut, ist Deine Sache. Kannste auch selber so handhaben. Aber bitte rate doch anderen nicht sowas.
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Wenn man sich bei Ebay bewegt muss sich halt auch an die Regeln halten richtig und diese regeln stehen im gesetz , also geht es um das gesetz
du hast eine falsche antwort gegeben und ich habe sie verbessert , damit habe ich niemandem geraten zu puschen.
natürlich musst du mir nix zeigen , ich denke auch das tust du deshalb nicht weil es nix zu zeigen gibt , ich mag solche leute die irgendwelche behauptungen aufstellen und sie nicht belegen können.
nein ich finde es nicht gut wenn gepuscht wird , aber ich habe kein problem damit weil mir das nicht passiert ,zum puschen gehören nämlich immer mindestens 2 leute , einer der puscht und einer der sich puschen lässt , und ich lasse mich nicht puschen , ich habe ein limit das gebe ich ein und fertig , wenn ein verkäufer oft genug seine eigenen artikel gekauft hat und die gebühren zahlen musste dann wird er schon von alleine aufhören zu puschen.
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Nach den Ebay AGB´s ist es untersagt, aber die tun nix dagegen. Verboten lt. Gesetz ist es nicht. Das Pushen nennt sich Preissicherung und ist erlaubt.
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...aber die tun nix dagegen
Das ist falsch!
Wenn es herauskommt, fliegen die "Pusher" wegen Verstosses gegen die Richtlinien bei Ebay schlicht raus.
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klar - die wollen das über ebay bei dir kaufen, anders geht nicht
LOGO IST DAS VERBOTEN, die sollen nur in deinem namen dem preis hochtreiben. das wird mit ebaysperre - lebenslänglich - bestraft
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wenn es mehr als eindeutig ist dann macht ebay auch mal was , das ist aber äusserst selten
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Rechtlich gesehen ist es verboten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
aber wenn mich dann jemand überbietet und es kauft ist ja theoretisch erlaubt, oder? Und was währen die Folgen.
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Die Frage war doch: Ebay mit bieten von verwandten und ganz klar formuliert.
Und NEIN ist ja die richtige Antwort. Jeder Fragant weiß worum es geht, nur Du gibst wieder einmal so einen kläglichen Kommentar ab, was soll das eigentlich???
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sag mal hast du wirklich solche probleme mit dem lesen und verstehen ?
ich erkläre es dir mal:
isyasa schrieb:Rechtlich gesehen ist es verboten. mein kommentar dazu: das recht zeig mir mal
damit habe ich gemeint , das ich gerne mal den § dazu sehen würde wo das steht.
natürlich lautet die antwort auf airsoftpros frage nein , weil es nämlich gesetzlich NICHT verboten ist , nur nach ebay agb ist es nicht erlaubt, wie ja auch schon kluetje schrieb , aber als " ebayexperte" weisst du doch sicher das ebay agb nicht über dem bgb stehen
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Dabei dürft Ihr euch nicht erwischen lassen.Das ist verboten.
falsch , es ist nach ebay agb nicht erlaubt , aber in deutschland gilt immer noch das bgb