Kleinanzeigen - Wer ist im Recht?


16.10.2023, 19:37

Der Verkäufer hat jetzt eine Rückzahlung über PayPal veranlasst, dadurch bekomme ich zum Glück den gesamten Betrag samt Gebühren von PayPal zurück. Ich denke aber, dass ich trotzdem den AGB-Verstoß an PayPal und unseriöses Verhalten an Kleinanzeigen melden werde, weil ich mir aufgrund des Ablehnen des Käuferschutzes nicht so ganz sicher bin, ob der Nutzer tatsächlich über Freunde betrügt oder nicht. Auch wenn es sich etwas spießig und arschlochmäßig anfühlt, aber vielleicht schütze ich so andere Leute vor ihm...

2 Antworten

ebay Kleinanzeigen - Wer ist im Recht?

Niemand - denn es gibt kein "ebay Kleinanzeigen".
Entweder "ebay" ODER "kleinanzeigen.de"

Übergib den Fall an den Paypal-Support.


vb2010user 
Beitragsersteller
 16.10.2023, 18:45

Stimmt, tut mir leid, ist noch Gewohnheit😂.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob der PayPal Support mir hilft, weil er mir ja anbietet, das Geld zumindest ohne Gebühren wieder zurückzuschicken. Und vielleicht bekomme ich dann am Ende gar nichts zurück, weil der Verkäufer dann bockig ist, weil ich ihn bei PayPal gemeldet habe

Ich wäre gern auf deiner Seite, aber ich denke, er ist im Recht.

Er schrieb "Bitte per PayPal Freunde". Du hast dies ignoriert und irgendwie anders bezahlt. Das will und wollte er nicht. Also schickt er dir das Geld, das er von dir erhalten hat zurück. Da er die Gebühren nicht erhalten hat, schickt er sie natürlich auch nicht zurück.

Und jetzt könntest du per "PayPal Freunde" das Geld schicken, wenn du das Risiko eingehen willst, auf Käuferschutz zu verzichten.


vb2010user 
Beitragsersteller
 16.10.2023, 18:40

Bekommt man das Geld eigentlich samt Gebühren zurück, wenn man jetzt bei PayPal in dem Kauf auf "Stornierung anfordern" klickt oder bekommt der Verkäufer dann lediglich die Info, dass ich gerne das Geld zurückhaben würde?

vb2010user 
Beitragsersteller
 16.10.2023, 18:38

Ja, er hat gesagt, per "PayPal Freunde", aber das sagen alle und nicht jeder hat dann was gegen Waren- und Dienstleistungen, solange der Käufer die Gebühren übernimmt. Hätte er mir vorher gesagt, dass er keine Käufe per Waren- und Dienstleistungen akzeptiert, hätte ich ihm das Geld ja gar nicht erst zugeschickt. Daher glaube ich, dass er es explizit hätte ausschließen müssen, um sich jetzt beschweren zu können.

yuutuuber  16.10.2023, 18:50
@vb2010user

Ich war gestern Abend im Restaurant essen. Und beim Bezahlen sagte mir der Kellner, "wir nehmen keine Kreditkarten" und ich habe bar bezahlt (obwohl ich sonst fast überall mit Kreditkarte zahlen kann). Und nirgendwo an der Tür oder in der Speisekarte stand "Wir nehmen keine Kreditkarten". Und trotzdem ist es natürlich deren Recht, etwas nicht zu akzeptieren. Du kannst jetzt nicht auf Kartenzahlung bestehen.