Ebay Kaufpflicht als Höchstbeitender?

6 Antworten

Du hast die Pflicht zu zahlen. Denn gekauft (Deine Frage "Kaufpflicht") hast Du bereits:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

und zur Erklärung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html

Der Kaufvertrag wurde gem. BGB geschlossen: https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Den Anbieter habe ich bereits kontaktiert und er ist nicht ganz begeistert von meiner Anfrage.

Verstehe ich. Du würdest sofort auf meiner Sperrliste landen. Ich hoffe, der Verkäufer beendet den Kaufvertrag nachhaltig.

Das Bieten wurde allerdings schon beendet und ich bin Höchstbietender.

Dann bist Du nicht nur Höchstbietender, sondern Käufer.

Eins vorweg:

Über eBay werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.

Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:

Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.

Wenn Du widerrufst, dann bitte per PC/ Laptop über einen Browser, nicht über die völlig untaugliche App.

Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.

Du könntest ihm die Gebühren plus eine kleine Trostsumme (Schadenersatz, z.B. zusätzlich noch die geplanten Versandkosten in einfacher oder doppelter Höhe) anbieten... je nachdem wie viel Verlust er machen würde.

Auf diese Weise sparst du etwas Geld und Aufwand. Alternativ nimmst du es an und versuchst es selbst wieder zu verkaufen. Zurücktreten kannst du nur, wenn du es dem Verkäufer schmackhaft machst. Schließlich muss er das nicht machen und hatte einigen Aufwand damit.

Nein. Du hast den Artikel gekauft. Musst dich mit dem Verkäufer einigen.

Nein. Nach dem Kauf bist du privat verpflichtet zu bezahlen ansonsten könnte es um einiges teurer werden.