Ebay Kaufabbruch aufgrund von Parallel-Bieten. Ist das okay oder rechtens?

5 Antworten

Ich kann deine Aufregung nicht nachvollziehen

Du möchtest wissen:

Ist ein solches Gebaren wirklich üblich bei Ebay?

Als du dich auf eBay registrierst hast, hast du bestätigt, die Nutzungsbestimmungen gelesen und verstanden zu haben.

Muss ich sowas hinnehmen?

Natürlich nicht. Doch das ist hier nicht mehr die Frage.

Kurz nach Auktionsende bat der Käufer um einen Kaufabbruch.

Der Käufer hat eine eBay-Option genutzt, der du zugestimmt hast.

Das kannst du dem Käufer doch im Nachhinein nicht zum Vorwurf machen.

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angebotenen Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist im § 12 der eBay-AGB festgelegt.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist.

Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande.

Du schreibst:

Auch werde ich das in meinen Auktionen jetzt vermerken, dass Kaufabbrüche ohne triftigen Grund nicht akzeptiere.

Auf solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen solltest du besser verzichten. Anderenfalls müsstest du nämlich auch bestimmen, was ein triftiger Grund ist.

Es gibt wenige gesetzliche Gründe, die dem Bieter erlauben sein Angebot zurückzunehmen.

Etwa, wenn der Bieter sich vertippt hat. Anstatt 50,00 EUR z.B. 500,00 EUR geboten hat.

Mein Tipp:

Beschäftige dich lieber mit den eBay-Grundsätzen im Allgemeinen und den gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufvertrag im Besonderen.

Du schreibst:

ich erhielt zahlreiche Gebote und war dann erfreut, dass es gut ausgegangen ist. 

Unter diesen Umständen wäre eventuell auch ein Angebot eines unterlegenen Bieters noch akzeptabel.

Denn sollte bei einer erneuten Auktion das Höchstgebot deutlich unter dem ersten liegen, musst du den Artikel trotzdem abgeben.

Wichtig! Du solltest auf keinen Fall auf die Idee kommen eine bereits gestartete Auktion abzubrechen. Der vorzeitige Abbruch einer Auktion führt lediglich zu einem frühzeitigen Ende der Auktion und erfahrungsgemäß zu einem niedrigeren Kaufpreis.

Angebote an unterlegene Bieter senden

Die Option „Angebote an unterlegene Bieter“ ist in folgenden Situationen verfügbar:

  • Der Höchstbietende hat nicht gezahlt und Sie haben den Kauf abgebrochen.
So senden Sie ein Angebot an unterlegene Bieter

https://www.ebay.de/help/selling/listings/selling-auctions/making-second-chance-offers?id=4142

Noch Fragen? - Einfach fragen!

Als gewerblicher Verkäufer hat man (soweit ich weiß) die Pflicht den Artikel ohne Anstand in 14 Tagen zurückzunehnen - wie es bei privaten Auktionen ist kann ich nur durch Hörensagen sagen das der Kauf bindend ist - das bedeutet wenn etwas gekauft wurde ist es verkauft und fertig

Und um deine zweite Frage zu beantworten - Ja solches Verhalten ist auf Ebay absolut normal und noch eines der humaneren Dinge die da passieren - es wird auch gerne mal unterstellt man habe nichts abgesendet bzw. empfangen und allgemein gestaltet sich das ganze (für mich) so kompliziert das ich nur noch privat und Bar oder maximal Überweisung akzeptiere - denn unabhängig davon sei dir auch gesagt das selbst der Postbote inzwischen gerne klaut - das ist total normal geworden und ich bin mit Sicherheit kein Powerseller sondern verkaufe relativ wenig - und kann schon mit dieser wenigen Erfahrung solche Dinge berichten - keine Ahnung was da sonst noch für Abzockmethoden möglich sind - aber überraschen tut mich im Online-Handel wirklich gar nichts mehr - da ist bei manchen selbst kostenlose Selbstabholung zu viel verlangt weil man kann den Artikel (natürlich auf eigene Kosten) auch versenden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Pixelated  19.08.2024, 07:15

Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt nicht bei Privatkäufen.

Muss ich sowas hinnehmen?

Du hast es hingenommen, was Du nicht hättest tun müssen; der Drops ist gelutscht.

Es gibt leider Bieter und Käufer, die eBay für einen Kinderkaufmannsladen halten, hier werden aber rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen und man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.

Bei einem privaten Verkäufer muss der Käufer bezahlen, und der private Verkäufer kann die Bezahlung auch erfolgreich einfordern oder sogar einklagen.

Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

Die Frage ist halt, ob sich das lohnt, sinnvoller ist meist das hier:

Klicken: Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Käufer zahlt nicht)

Zwischenzeitlich solltest Du den Nichtzahler auf Deine Sperrliste setzen:

Klicken: Sperrliste

Hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

Klicken: Nichtzahler ausschließen

Hier kannst Du den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:

Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen

Es ist ein rechtsbindender Kaufvertrag abgeschlossen worden, den der Käufer hätte erfüllen müssen.

Da du dem Rücktritt vom Vertrag aber zugestimmt hast, hast du wohl nun wahrscheinlich keine Handhabe mehr.

Ich verstehe die Frage im Nachhinein nicht. Sowas erfragt man doch bevor man dem Abbruch zustimmt.

Denn du hättest diesem natürlich nicht zustimmen müssen. Denn der Käufer ist mit dem Gebot einen rechtsgültigen Vertrag mit dir eingegangen. Wenn er direkt auf mehrere gleiche Sachen bietet ist das nicht dein Problem.