EBAY: Käufer behauptet, Neuware wäre schonmal geöffnet worden. Was tun, wie reagieren?
Ich habe neulich einen neuen und originalverpackten Artikel bei Ebay verkauft (es handelt sich um eine Special Edition eines Videospiels, falls es wichtig ist). So habe ich diesen auch beworben.
Der Käufer hat eigentlich durchweg positive Bewertungen (so wie ich) und schien vertrauenswürdig.
Nun schreibt mich dieser ganz empört an und behauptet, die Edition sei bereits geöffnet worden (was garantiert und 1000% NICHT stimmt). Kein Nachfragen, kein "benefit of the doubt". Er bezichtigt mich sofort der Täuschung. Sein Grund? Die Box ist in einen standardmäßig billig verarbeiteten Klarsichtschuber gehüllt, welcher relativ locker um sie herum "gefaltet" und mit vier Klebstreifen befestigt ist. So wurde sie neu verkauft. So hab ich sie einige Jahre in der Vitrine stehen gehabt.
Er sagt nun, dass Staubkörner (Körner, keine StaubSCHICHT) innerhalb dieser Klarsichthülle (wie gesagt, die ist nur drumherum gefaltet und nicht hermetisch abgeriegelt) beweisen würden, dass diese bereits geöffnet wurde. Auch ist er der Meinung, dass die Klebstreifen schonmal entfernt wurden weil sie wohl schief sind oder so. Das letzte Argument habe ich nicht verstanden.
Als "Beweis" schickt er mir Bilder von der ENTFERNTEN Klarsichthülle. Also er hat diesen noch neuen Artikel geöffnet um die Hülle einzeln zu fotografieren. Jetzt kann ich das Spiel nicht mal mehr einfach so zurücknehmen, da er selber nun eindeutig dafür gesorgt hat, dass sie nicht mehr ungeöffnet ist.
Bin ich jetzt völlig bekloppt oder benimmt sich der Käufer leicht daneben? Oder habe ich etwas falsch gemacht? Mich stresst die ganze Sache natürlich total. Bin kein großer Verkäufer und befürchte jetzt zumindest eine negative Bewertung. Noch hat der Käufer sich nach meiner Antwort nicht zurückgemeldet in der ich versucht habe mich respektvoll aber bestimmt von den Anschuldigungen zu distanzieren.
Was meint ihr, greift bei solchen Sachen der Käuferschutz und ich habe mit Konsequenzen zu rechnen? Wie soll ich beweisen, dass der Artikel neu war bevor der Käufer ihn geöffnet hat? Noch ist nichts passiert aber ich möchte vorbereitet sein.
Das ist eines der "Beweisfotos", von ihm an mich gesendet. Hülle entfernt, und der Sticker soll zeigen, dass die Box mal geöffnet wurde. Really?!
Hast du in deinem eBay-Angebot Artikelfotos hochgeladen, die den Artikel deutlich darstellen? Die Aktion des Käufers ist unzulässig.
Ja, absolut. Nach bestem Gewissen. So wie der Käufer den Schuber nun aber abgenommen hat habe ich natürlich kein Foto gemacht, da man ihn dafür ja hätte öffnen müssen.
3 Antworten
Hallo,
da bleibt dir gar nichts anderes übrig als die Ware zurück zu nehmen.
Wenn der Kunde meint er wurde übervorteilt.
So wird er irgendwann mal einsehen, dass er unrecht hatte.
Aber dann ist es zu spät, zu spät, zu spät!
Außerdem würde ich den Lieferdiensten niemals trauen,
hier werden Waren geöffnet,
und manchmal verschwindet so einiges.
Außerdem gibt es auch echte Gauner mit 100% positiven Bewertungen.
Hansi
Privatkauf muss man nicht zurück nehmen,
wenn du nachweisen kannst, dass die Ware originalverpackt war.
Aber das ist eine Sache der Beweisführung.
Außerdem ist es den Aufwand für die Gesundheit nicht wert.
Hansi
Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast Du als Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten, Du bist Geld und Ware los und Du bekommt einen Mangeleintrag in Deinen Account.
Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.
Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:
- Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
- Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.
Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.
Uff, na da hat man als privater Verkäufer ja die Arschkarte. Ich empfinde seine Begründungen als paranoid, da ich ja weiß dass es ein ungeöffneter Arikel ist. Und die Tatsache, dass er den Artikel jetzt auseinandergenommen hat, ein Artikel dessen Pluspunkt der ungeöffnete Zustand war, stößt mir auch sauer auf.
Seine Argumente hätte er auch darbieten können, ohne die Hülle abzunehmen. In der Email schrieb er auch, dass er es „sofort erkannt hätte“. Aber ich besitze das Spiel selber auch noch im neuen Zustand und kann bezeugen, dass Sticker und Plastikhülle einfach so aussehen wie sie aussehen. Da hat er falsche Vorstellungen von der ausgänglichen Hochwertigkeit des Produkts, meiner Meinung nach.
Naja, ich erwarte immer noch eine Antwort von ihm.
Der Käufer wird bei eBay ein Fall eröffnen, dass die Ware nicht wie beschrieben ist. Da eBay zu 99 % für den Käufer entscheidet, hast du da wohl Pech
Du kannst natürlich den Kaufvertrag auf zivilrechtlichen Wege einklagen. Ob sich das lohnt?
Nee, darauf habe ich tatsächlich keine Lust. Unschön für mich nur, dass ein paranoider Mensch auf Grund einer fixen Idee diese Behauptungen aufstellt und basierend darauf den Artikel auseinander nimmt. Was den Wert sofort verringert. Und das muss ich jetzt akzeptieren. Schwierig für mich, nachzuvollziehen. Dann warte ich mal darauf, was er jetzt vor hat.
Danke für die Antwort! Hm aber mir geht's nicht in den Kopf, dass er die Ware auf Grund einer Vermutung dann selber geöffnet hat, sprich den Neuzustand zerstört hat. Wenn ich ihn dann zurücknehme stehe ich da mit einem geöffneten Artikel und kann ihn nicht mehr als neu/ungeöffnet verkaufen. Aber wenn du meinst, dass ich ihn zurücknehmen muss.. verkäuferunfreundliches System finde ich.