EBay Kleinanzeigen Handy Tausch/Handy Defekt, was tun?

miezepussi  10.04.2022, 12:00

ebay? Nicht ebay Kleinanzeigen? (Das sind zwei verschiedene Unternehmen.)

RS7765 
Beitragsersteller
 10.04.2022, 12:01

EBay Kleinanzeigen, mein Fehler.

2 Antworten

Welche Rechte habe ich?

Wenn Du zweifelsfrei (!) nachweisen (!) kannst, dass der Pixelfehler schon vor der Übergabe an Dich bestand, er davon wusste und er die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hatte, dann hast Du gewisse Chancen auf Rückgabe.

Oder um es anders auszudrücken:
Vergiss es.


RS7765 
Beitragsersteller
 10.04.2022, 12:25

Das wäre die Beschreibung:

Tausche mein gut gepflegtes IPhone 13 Pro Max in der Farbe Gold. Das Handy ist 2 Monate alt und so gut wie neu , wurde von Tag 1 mit Panzerglas benutzt. Tausche es nur weil mir die Farbe Gold nicht gefällt

Das Panzerglas ist etwas kaputt leider. Das Display hat keinen Kratzer oder sowas.

Ovp und Rechnung gibt es dazu.

Tausche nur gegen ein iPhone 13 Pro Max in der Farbe Sierra Blau. Tausche auch gegen das normale iPhone 13 Pro in sierra Blue

Verkauf Anfragen werden ignoriert! Tausche es nur

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Ratefuchs007  10.04.2022, 12:32
@RS7765

Schön, das ändert aber nichts an meiner Aussage.

Der Verkäufer wird behaupten, dass der Fehler erst nach der Übergabe an Dich aufgetreten ist und Du müsstest hier das Gegenteil beweisen.

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Ich wäre mir da nicht so sicher wie die anderen Leute. Meiner bescheidenen Meinung nach, muss auch ein privater Verkäufer für Mängel haften, es sei denn er hat es durch eine rechtlich korrekte Formulierung ausgeschlossen.

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Deshalb den "Tauschpartner" zur Rückabwicklung auffordern, und wenn der sich querstellt zum Anwalt gehen.


Ratefuchs007  10.04.2022, 19:27
Meiner bescheidenen Meinung nach, muss auch ein privater Verkäufer für Mängel haften, es sei denn er hat es durch eine rechtlich korrekte Formulierung ausgeschlossen.

Korrekt.

Klicken: Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei Online-Käufen

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf (= Kauf von Privat bei Gewerblich) gibt es bei einem Privatkauf aber keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate.

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB

Rechtlich muss der Käufer also bei einem Privatkauf den Nachweis erbringen, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an ihn bestand, eine bloße Behauptung dessen reicht nicht aus.

Und das wird dem Fragesteller ganz sicher nicht gelingen.

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