ebay defekte ware als gebraucht?

6 Antworten

"gebraucht" kann sowohl defekt als i.O, sein. Sagt ja nur aus, dass es nicht neu ist -aber nichts über den Zustand.

Artikelbeschreibungen sollte man IMMER komplett lesen, dann erspart man sich und anderen viel Ärger.

Was willst Du dem Anwalt sagen? Dass Du nicht gelesen hast, dass defekt dabei stand und der Verkäufer daran schuld ist??


Frage72015 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 17:19

naklar bei gebraucht steht das es funktionsfähig ist

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Comp4ny  14.08.2019, 17:32
@Frage72015

Wichtig ist aber was in der Artikelbeschreibung steht, wo der VK also ausdrücklich sagt dass die Ware ungetestet ist und daher als Defekt verkauft wird.

Wenn die Webseite keine Option bieten Ware als Defekt zu verkaufen, dann kann der VK aber dafür nicht haftbar gemacht werden da er keinen Einfluss darauf hat.

Rechtlich hat der VK also nichts falsch gemacht da er keine Angaben verschwiegen hatte laut deiner Aussage. Rechtlich hast du die Fehler gemacht & dem Kaufvertrag SO auch zugestimmt indem du den Kauf getätigt & bezahlt hast. Somit ist Rechtlich auch damit zu rechnen dass du die Artikelbeschreibung gelesen hast... hast du es nicht, ist es nun mal rechtlich DEIN Verschulden.

Und da es wohl auch ein Privater Verkäufer ist, hast du kein Widerrufsrecht & kannst nur auf Kulanz hoffen. Bietet er keine Kulanz, dann ist das leider so.

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Da kommen ein paar Punkte zusammen...

  1. Der Käufer ist dazu verpflichtet sich über das Produkt was er kaufen will sich zu informieren. In diesem Fall VOR dem Kauf die Artikelbeschreibung zu lesen
  2. Mit dem Kaufabsicht & der Bezahlung hast du der Artikelbeschreibung zugestimmt
  3. "Gebraucht" heißt nicht immer i.O. sondern kann auch defekt sein. Der VK hat sogar explizit dieses in die Artikelbeschreibung geschrieben dass die Ware als ungetestet / defekt verkauft wird - Somit Rechtlich i.O.
  4. Da es womöglich ein Privater Verkäufer ist - hast du kein Widerrufsrecht & der Kauf ist bindend & der VK muss einer Rücknahme nicht zustimmen oder den Kauf rückgängig machen
  5. Der VK kann sogar gegen dich Klagen wenn du nicht zahlst & hätte womöglich erfolg damit

Fakt ist einfach: Der Verkäufer hat keine Angaben verschwiegen & ist rechtlich auf der sicheren Seite. Genaueres kann man nur sagen wenn man die Artikelbeschreibung kennt.

Der Anwalt wird dir sagen: ... da kann man nix machen. Du hast blind einfach etwas gekauft und beschwerst dich nun nach dem Kauf & Zahlung dass die Ware nicht funktioniert. Dies ist also DEIN Verschulden. Du hast dich Blind auf Webseiteneinstellungen verlassen, auch das ist DEIN Verschulden & was noch viel wichtiger ist: Du hast dich nicht informiert & die Artikelbeschreibung VOR dem Kauf gelesen.

Rechtlich kann man hier erstmal nur sagen: Du hast nun ein 170 € teures Lehrgeld bezahlt.

In Ordnung ist es nicht defekte Ware als gebraucht zu verkaufen und nicht als defekt - was man ja in eBay wählen kann und aus gutem Grund. Aber auch gebrauchte Ware kann Mängel haben die der Verkäufer dann in der Beschreibung weiter ausführt. Die Beschreibung musst also so oder so immer lesen, die gehört zum Kaufvertrag und beschreibt die Ware.

und als defekt verkauft wird

Wenn das dran steht kann st du gar nichts mehr wollen. Es sei denn es die flasche Karte .

so wie ich das sehe, hast du einfach alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.