EBay Betrug begangen was erwartet mich jetzt?


16.05.2020, 05:09

Plus das dumme ist das ich zurzeit keine Arbeit habe.. meine Mutter denkt das wird negativ gesehen und beeinflusst die Entscheidung ob ich ins Gefängnis muss. Ich bin erst 21 Jahre alt

8 Antworten

Du kannst mit einer Haftstrafe rechnen. Vielleicht solltest du dich an eine Psychologische Klinik wenden damit du erstmal aufgenommen wirst und nicht nochmehr mißt machst. Dann würde ich dir einen guten Anwalt empfehlen, nach dem Motto du hast alles aus Suchtdruck getan hast es aber eingesehen und bist in Behandlung. In manchen fällen kannst du dann in eine Klinik anstatt in den Knast. Ich finde gut das du alles zurückzahlen möchtest.

ganz so schlimm wird es nicht ein mit Knast.

nenn halt einmal deine Situation. Doch das soll Dir eine Lehre sein. Da Du selbst nicht in der Lage bist Dir zu helfen wende Dich

TelefonSeelsorge

stehen Ratsuchenden in 105 TelefonSeelsorgestellen vor Ort zur Seite.

Jeder Anrufer erreicht einen geschulten Mitarbeiter. Jedem, der die Nummer der TelefonSeelsorge wählt, wird garantiert, dass er anonym bleibt. Niemand muss seinen Namen nennen, die eigene Telefonnummer wird nicht angezeigt und erscheint auch nicht auf der Telefonrechnung.

habe gesagt es wären nur 5-6 Personen gewesen. Obwohl es bis zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich 3000 Euro waren

Verstehe das ehrlich gesagt nicht.

Zu der anderen Sache, du wirst auf jeden Fall zum einen, vermutlich bei jeder Arbeitsstelle wo man einen Führungszeugnis verlangt Pech haben. Zum anderen wirst du sicherlich das Geld zurück zahlen müssen und Sozialstunden abklappern. Zahlst du es nicht, dann musst du halt ins Gefängnis. Ich finde diese Gründe lächerlich. OK das mit Spielsucht ist deine Sache. Aber das für Essen und Trinken ist erbärmlich. Es gibt dutzende Organisationen wie Caritas, Tafel etc. die dir in vielen Dingen helfen. Auch könntest du beim Sozialamt oder Jobcenter nach Hilfe fragen. Kein Richter der Welt wird bei Wiederholungstätern Auge zudrücken. Außerdem wie kann man so naiv sein und immer wieder den selben Trick machen obwohl die Polizei dich überprüft? Die stammen natürlich Beweise und was soll ich sagen, dass was du getan hast ist wie eine Bank zu überfallen und sein Personalausweis dort liegen zu lassen.


Dumbi64 
Beitragsersteller
 16.05.2020, 05:19

ich weiß was ich getan hab war falsch und ich werde wirklich jedem sein Geld zurück zahlen, weil ich auch mit dem Gewissen nicht leben kann. Ich würde sagen an erster Stelle ist es einfach die spielsucht, ich fache ich bin davon losgekommen aber jetzt haben ja alle spielotheken wieder offen und direkt jetzt ist dieses dumme Verhalten wieder gekommen

Joshi9800  16.05.2020, 05:21
@Dumbi64

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2.

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3.

eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4.

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5.

einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Solltest du dir mal mehrfach durchlesen.

Joshi9800  16.05.2020, 05:27
@Dumbi64

Eins kommt zum anderen. Morgen wirst du vermutlich deine Frau beklauenx am nächsten Tag das Kindergeld verzocken und am übernachsten Auto verkaufen. So läuft das. Du denkst das du mit Betrug Geld machen kannst und dann in der Spielothek es verdoppeln oder mehr und mehr vervielfachen kannst und den geschädigten das Geld zurück überweist und alles gut sei. So ist es aber nicht. Du hast Menschen beklaut. Du hast Menschen in Not gebracht. Du weißt gar nicht wie es für die Menschen ist. Vielleicht hatten die kaum Geld. Vielleicht hatten die eine Überraschung geplant. Du hast dutzende Leute betrogen und es ist nihht nur eine Tat. Es sind mehrere und das wird der Richter dir auch dementsprechend erklären. Du wirst sicherlich auch nicht mit ein paar Sozialstunden alleine davon kommen. Dazu gehört nunmal mehr, aber das ist dir bewusst.

Joshi9800  16.05.2020, 05:36
@Dumbi64

Du hast dir mit dieser Sucht alles verbaut. Du hast jetzt dutzende Anzeigen an der Backe. Keiner wird dir überhaupt mehr trauen. Also ich würde nicht mal 2 Euro auf einem Tisch in deiner Nähe liegen lassen. Durch die Anzeigen wirst du auch keinen vernünftigen Job mehr finden. Du hast mit 21 richtig in dein Leben geschieß**. Andere sind mit 21 am studieren oder machen eine Lehre oder den Meister und du hängst bei Merkur und Löwenplay und verzockst Geld was dir nicht mal gehört. Und denkst das du ein Fuchs bist. Was willst du jetzt tun? Wie willst du als Arbeitsloser denen das Geld zurück zahlen? Denkst du die warten Jahre auf Raten bis du es ihnen zahlst. Bewirbst du dich irgendwo, fragen sie meisten nach Führungszeugnis und dann nimmt dich keiner. Bleibt ja dann fast nur noch Minijobber usw Zeitarbeiter Level. Und dir Angst jetzt ist berechtigt. Aber ich glaube so wie du dich beschrieben hast, dass nach Sozialstunden du wieder nicht lernen wirst und irgendwann so oder so in den Gefängnis kommst.

Wir wissen nicht, ob bei dir das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, ob du vorbestraft bist usw.

Das Strafmaß hängt von den Tatumständen, Rechts-, Beweis- und Aktenlage sowie dem Richter ab.

Wiederholter Betrug zieht natürlich eine höhere Strafe nach sich, als ein einmaliger Betrug. Vielleicht kommst du mit einer Geldstrafe davon, aber das kann dir niemand mit Sicherheit sagen.

Die Polizei verfolgt deine IP-Adresse nicht. Die Betrogenen zeigen dich bei der Polizei an.

Hallo Dumbi64,

nun, man kann dir leider nichts Gutes mitteilen.

Du hast eine Straftat begangen, welche du wiederholt hast.

Da es sich bei dieser wiederholten Straftat um Betrug handelt, dessen Schaden sich auf dreitausend Euro beläuft, wirst du mit einer Haftstrafe rechnen müssen. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass du eine Haftstrafe erhalten wirst. Denn:

  • Du verfügst über kein Einkommen. Würdest du also dem Gericht eine Ratenzahlung vorschlagen wollen, wenn du das Urteil "hohe Geldstrafe" erhalten würdest, würde das Gericht dir die Frage stellen, wie du denn eine solch hohe Summe mit Sozialleistungen begleichen willst. Man würde dir zwar höchstwahrscheinlich eine Ratenzahlung bewilligen, jedoch mit der Warnung, dass die Raten regelmäßig gezahlt werden müssen. Wird eine Rate nicht bezahlt, droht dir eine Ersatzhaft. Das heißt, dass aus deiner Geldstrafe eine Haftstrafe wird; dass du deine Geldstrafe mit einem langen Aufenthalt im Jugendgefängnis bezahlen wirst.
  • Du bist offensichtlich spielsüchtig und investierst viel Geld in Spielotheken. Wenn du von dem Gericht jedoch eine Ratenzahlung bewilligt bekommen würdest, um die Geldstrafe zu bezahlen, dann besteht die Gefahr, dass du auch die Ratenzahlungen in Spielotheken investierst und die monatlichen Raten für deine Geldstrafe nicht bezahlen kannst. Es besteht also die Gefahr, dass du die Ratenzahlungen "verzocken" könntest, da du anscheinend spielsüchtig bist/spielsüchtig wirst. Für dich wird es also schwer werden, die regelmäßigen Raten für deine Geldstrafe zu bezahlen.
  • Du bist bereits straffällig aufgefallen und somit kein Ersttäter mehr, da du bereits "schwarz gefahren" bist. Das verringert deine Chance, eine geringere Strafe zu erhalten. Eine Bewährung wirst du höchstwahrscheinlich nicht erhalten. Auch keine Sozialstunden. Denn es handelt sich bei deiner Straftat nicht um eine geklaute Kaugummipackung, die 1,99€ gekostet hat, sondern um einen Betrug, dessen Schaden sich auf dreitausend Euro beläuft. Du wirst eine sehr hohe Geldstrafe oder eine Haftstrafe erhalten.
  • Du hast bei der Polizei eine Falschaussage getätigt. Eine Falschaussage vor der Polizei zu tätigen ist zwar weniger/nicht relevant, dennoch wirft dies ebenfalls kein gutes Licht auf dich. Kommt es zu einer Verhandlung, wird deine Falschaussage vermutlich angesprochen - und dies könnte dich belasten.

Du stehst kurz vor einer Haftstrafe.

LG, Toxic38


aylin2006juli  17.05.2020, 17:57

Perfekt geschrieben. Es ist wie es ist. Auch wenn man am Ende es bereut, schützt es nicht vor Strafe.

Toxic38  17.05.2020, 19:14
@aylin2006juli

Danke :-)

Tja, so ist es.

Spielsüchtig zu sein und dann eine Ratenzahlung. Das verträgt sich nicht.