EBay?

1 Antwort

Wenn man einen Artikel nicht erhält oder der erhaltene Artikel nicht der Beschreibung entspricht, dann ist Dein Verkäufer Dein erster Ansprechpartner.

Sollte der Verkäufer nicht einlenken, dann eröffnet man über eBay einen Käuferschutzfall:

Klicken: eBay - Problem mit einem Verkäufer melden

Wie eBay in einem solchen Fall entscheidet weiß niemand, die Entscheidungen sollen aber ziemlich käuferfreundlich sein.

Allerdings haben sie keinerlei Rechtskraft, d.h. der Verkäufer könnte rechtlich gegen Dich vorgehen, wenn Du Dein Geld aufgrund einer Entscheidung von eBay zurückbekommen würdest.

Ach ja, Du solltest natürlich volljährig sein, und zwar auch schon, als Du den eBay-Account eröffnet hast, sonst geht der Schuss nämlich nach hinten los.