EASA-Part 66?

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Mit der EASA Part 66 ist das folgendermaßen:

Und zwar hat man die eingeführt, weil vor ihrer Einführung nirgendwo im Bereich der gesamten EASA wirklich festgelegt war, welche Qualifikationen man haben muss, um am Luftfahrzeug zu arbeiten. Das wurde bis dahin alles von den jeweiligen Ländern selber geregelt. Mit der EASA Part 66 hat man also angestrebt, dass jeder Mechaniker in jedem Land für das die EASA zuständig ist die gleichen Qualifikationen hat, also quasi muss ein französischer oder ein italienischer Mechaniker genau die selben Qualifikationen haben, wie ein deutscher Mechaniker.

Die deutsche Ausbildung zum Fluggerätmechaniker alleine ist im Prinzip wertlos, weil man für kommerziell genutzte Luftfahrzeuge nicht freigabeberechtigt ist, solange man nicht mindestens eine CAT A Lizenz hat.

In der Praxis bedeutet das: Wenn man nur Fluggerätmechaniker ohne eine EASA Part 66 Lizenz ist, muss jede Arbeit die man durchgeführt hat von einem CAT B oder CAT C Prüfer abgenommen werden. Wenn man eine CAT A Lizenz hat, darf man bestimmte Tätigkeiten für die man selbst freigabeberechtigt ist auch selbst prüfen und freigeben. Welche Tätigkeiten das genau sind, wird im jeweiligen Part 145 Betrieb festgelegt, in dem der CAT A Mechaniker arbeitet. Wenn man als CAT A Mechaniker also zum Beispiel schon 10 mal bei einer Boeing 737 die Reifen vom Bugfahrwerk gewechselt hat und der zuständige CAT B Prüfer weiß, dass der CAT A Mechaniker das kann, dann kann der CAT A Mechaniker in diesem Part 145 Betrieb die Berechtigung bekommen, dass er diese Arbeit (Wechsel des Bugfahrwerk Reifens an der Boeing 737) selber mit seiner Unterschrift bestätigen und freigeben darf, ohne dass da extra nochmal der CAT B Prüfer drüber schauen muss.

Und es ist nun in Deutschland leider Gottes so, dass jeder mit einer Berufsaubsildung die CAT A Lizenz erwerben kann. Das heißt auf gut deutsch: Ein Heizungsbauer, der seine CAT A Lizenz gemacht hat darf mehr, als ein Fluggerätmechaniker ohne CAT A Lizenz.

Allerdings ist die Ausbildung zum Fluggerätmechaniker schon von Vorteil wenn z.B. seine CAT B Lizenz (also die Prüferlizenz) machen möchte, weil man dann schon umfangreichere Vorkenntnisse hat.

Ich habe auch Fluggerätmechaniker gelernt und habe meine CAT A damals in der Abendschule parallel zur Ausbildung gemacht. Allerdings bin ich nicht mehr als Fluggerätmechaniker tätig, sonder sitze jetzt als technischer Sachbearbeiter im Büro.

Denn leider Gottes ist es so, dass man bei der Bewerbung als gelernter Fluggerätmechaniker mit CAT A für viele Arbeitgeber bereits überqualifiziert ist. Denn z.B. ein Heizungsmonteur mit CAT A geht natürlich für einen wesentlich geringeren Lohn arbeiten, als ein gelernter Fluggerätmechaniker. Und da es nach EASA Part 66 keine Vorteile bringt, wenn der CAT A Mechaniker nun Fluggerätmechaniker statt Heizungsmonteur ist, stellen die meisten Arbeitgeber natürlich den Heizungsmonteur ein, weil er eine günstigere Arbeitskraft ist, als der Fluggerätmechaniker, der höhere Gehaltsvorstellungen hat.


adi2044 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 22:42

Okey vielen Dank für die Info's :) Weißt du zufällig ob der CAT-B1.1 den CAT-B1 miteinschließt? Ich habe nämlich herausgefunden das es die Möglichkeit gibt, den "Staatlich geprüften Techniker mit Exzellenz Ausbildung EASA-Part 66 CAT-B1.1" nach der Ausbildung zu machen. Deswegen interessiert es mich ob der B1.1 den B1 miteinschließt.

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drhouse1992  19.12.2014, 22:48
@adi2044

Wenn du deinen Techniker machst, dann bekommst du auch den CAT B1.1., der ist im Prinzip gleichgesetzt mit dem normalen CAT B1. Allerdings hast du dann halt deinen Techniker. Somit könntest du dich theoretisch auch selbständig machen und du darfst dann auch Lehrlinge ausbilden. Eben weil du Techniker bist. Wenn du "nur" Fluggerämtechaniker mit CAT B bist, dann gehen diese beiden Sachen nicht.

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adi2044 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 23:00
@drhouse1992

Hmm, also ist der der B1.1 nur "im Prinzip" gleichgesetzt mit dem B1 oder doch, ich sag mal "höherwertiger" als der B1? Also ich bewerb mich z.B. bei Airbus, da würde ich mit dem B1.1 nicht schlechter bzw. besser dastehen als mit B1 oder?

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drhouse1992  20.12.2014, 08:54
@adi2044

Höherwertiger ist er. Aber nach EASA Part 66 dürfen beide gleich viel, denn sie haben ja beide die selben EASA Prüfungen abgelegt und somit bewiesen, dass sie das nötige Wissen haben.

Natürlich hat der Techniker eine umfangreichere Ausbildung als der Fluggerätmechaniker und er darf wie gesagt auch Lehrlinge ausbilden.

Das ist für die Freigabeberechtigungen nach Part 66 aber nicht relevant, sondern eher fürs Tagesgeschäft und es liest sich in der Bewerbung halt besser.

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Hallo,

all diese wichtigen Dinge erfährst Du über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und dort unter "Technisches Personal": Rechtliche Grundlagen, Infomaterial, Antragsformulare, Anerkennung ausländischer oder militärischer Lizenzen.

Hier gibt es die VERORDNUNG (EU) Nr. 1149/2011 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2011

"zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen"

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:298:0001:0124:DE:PDF

Einfach mal reinschauen. Und ja, Instandhaltungstechnik wäre wohl die bessere Wahl.


adi2044 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 18:51

okey vielen dank :)

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