E bike Fahrrad bei B.O.C Kauf Geld zurück?
Guten Tag. Folgendes, ich habe gestern von einer Privatperson in eBay Kleinanzeigen ein absolut Neuwertiges E-Bike gekauft. Die Rechnung stammt vom 15.1.2020. BOC bietet ja eine Zufriedenheits Garantie an und erstattet bei Nichtgefallen den Geldbetrag zurück, tauscht das Fahrrad etc.
In der Frist wäre das Fahrrad ja noch drin. Leider nach etwas längeren Probe fahren gefällt mir das Fahrrad nun doch nicht. Allerdings nimmt er das Fahrrad natürlich nicht mehr zurück was ja auch verständlich ist. Sein Fahrrad wurde damals geklaut und er hat eine Versicherung abgeschlossen und dürfte nur dieses Fahrrad genau dieses Modell sich neu aussuchen und das hat er auch gemacht. Deswegen ist die Rechnung auch so neu. Aber die Rechnung sieht so aus wie eine normale Rechnung sprich Neukauf. Kann ich jetzt dort hingehen nach BOC und sagen mir Gefällt das nicht, und die erstatten mir den Kaufpreis oder geht das nicht weil deine andere Adresse steht?
4 Antworten
Kann ich jetzt dort hingehen nach BOC und sagen mir Gefällt das nicht, und die erstatten mir den Kaufpreis oder geht das nicht weil deine andere Adresse steht?
Versuch macht klug, kommt darauf an, was in den AGB von B.O.C. steht. Ich erinnere mich mal zurück an meine kaufmännische Ausbildung, und da hiess es immer, ein Kaufvertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung zweier Vertragspartner. Ich bin mir relativ sicher, das B.O.C diesen in den AGB genau definiert hat, um genau so etwas zu verhindern. Ich glaube kaum, das jemand anderer als, der eigentliche Vertragspartner, den Kaufvertrag rückgängig machen kann.
Das wäre icht nur komisch, sondern verdächtig. Warum geht denn der vorige Besitzer nicht selber hin und holt sich die gesamte Kaufsumme zurück, anstatt sich evtl. mit der Hälfte zufrieden zugeben? Schwimmt der in Geld?
Wie gesagt er durfte sich ja das Fahrrad aussuchen wegen der Versicherung.
Das gilt wohl nur für Erstkäufer. BOC ist auch schlechter geworden. Die AG Aktiengesellschaft war pleite.
Bielefeld hatte die Werkstatt an einen Subunternehmer vergeben. Dementsprechend schlecht auch das Ergebnis.
Die guten Leute aus der Werkstatt sind zu Lucky Bike bzw. Kwadie gewechselt
Nein, kannst du nicht. Du kannst es versuchen, aber eigentlich:
Du bist gezwungen, dich an deinen Verkäufer zu wenden und dieser muß die Rückabwicklung vornehemen. Denn der ursprüngliche Händler hat einen Vertrag mit deinem Verkäufer, nicht mit dir.
Er muß die Rechnung aus deiner Hand also nicht akzeptieren. Aus Kulanz arbeiten viele Händler dann, wenn es um Nachbesserung oder Reparatur geht. Wiederruf, Geld zurück, Wandelung bei nicht erfolgreicher Reparatur geht nur über den Originalkäufer.
Mein Vorschlag, Probier es aus, wenn du die Originallrechnung hast. Lass dir dazu von deinem Verkäufer eine Vollmacht mit Persokopie geben, das du in seinem Namen das erledigen kannst. Wenn der Händler das nicht Akzeptiert, muß dein Verkäufer persönlich mit.
Das ganze gilt NICHT für zweit oder Drittbesitzer. Du hast außerdem kein Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung von Seiten des Herstellers oder Orginal Verkäufers.
Ja das kann ich mir auch kaum vorstellen. Vor allem kann ich ja somit oder generell auch andere Leute fetten Gewinn machen. Ich Kauf das Fahrrad für 1500 € geht dann dahin und kriegt dann den vollen Kaufpreis zurück das wär schon sehr komisch.