Durften DDR Rentner ganz frueher in die BRD reisen ?


09.01.2022, 10:59

Durften auch junge Leute

vor 1989 "nach drueben" ?


12.01.2022, 01:05

15 Antworten

  • Die DDR-Gesetze sahen keine Auswanderung in die Bundesrepublik vor.

Um in die Bundesrepublik (sozusagen: halb-offiziell) umzusiedeln, konnte man aber einen Ausreiseantrag stellen; dieser galt offiziell als "rechtswidriges Ersuchen - RWE".

Dieser konnte aber, aus staatsideologischer Sicht und um den Schein der DDR-Verfassung zu wahren, nicht einfach ignoriert werden - eine entsprechende Abteilung eines Kreises oder einer Stadt entschied darüber - aber es gab keinen offiziellen Bescheid im Sinne eines verbindlichen Verwaltungsaktes im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (intern gab es allerdings eine klar strukturierte Handlungsanweisung, wie zu verfahren ist). Die "ständige Ausreise" wurde aber u. a. "Werktätigen" i. d. R. verweigert.

Seit 1964 durften aber die Rentner 4 Wochen in die Bundesrepublik reisen - es galt eine Besuchsregelung. Es mußte ein Antrag gestellt werden. Die Regelung galt für Frauen ab dem 60. und für Männer ab dem 65. Lebensjahr. Wer keine Verwandten hatte, durfte zunächst nicht über die Besuchsregelung in die Bundesrepublik reisen - erst 1984 wurde das auch auf den Besuch von Freunden oder Bekannten ausgedehnt.

Weiterhin gab es "Reisekader" - das waren Personen, die politisch als zuverlässig galten und keine Verwandten in der Bundesrepublik hatten - diese erhielten einen DDR-Reisepass und konnten im Grunde unbegrenzt ein- und ausreisen (den konnten auch zuverlässige Rentner erhalten); sofern der Passinhaber kein Rentner war und nicht wieder zurückkehrte, machte er sich wegen Republikflucht strafbar.

Wenn nun ein Rentner von seinem "offiziellen Besuch" in der Bundesrepublik oder als Passinhaber nicht wieder zurückkehrte, dann hatte er sich nach DDR-Recht nicht strafbar gemacht und es gab lediglich Devisenbeschränkungen (Beschränkungen, wieviel Geld er ausführen durfte).

Weiterhin war gesetzlich geregelt, daß DDR-Renten generell nicht ins Ausland gezahlt wurden (auch nicht, wenn Renter in sozialistische Bruderländer umsiedelten). Anspruch auf die Rente hatte ein DDR-Rentner also nur, wenn er auch in der DDR lebte.

In der Bundesrepublik gibt es das Fremdengesetz - dieses regelt, daß DDR-Bürger, deutschstämmige Aussiedler sowie Vertriebene die gleichen Rechtsansprüche haben, wie die Deutschen in der Bundesrepublik - sie wurden so gestellt, als hätten sie ihr gesamtes Leben in der Bundesrepublik verbracht - danach hatte ein DDR-Rentner einen Rechtsanspruch auf eine Rente in der Bundesrepublik.

  • DDR-Bürger galten als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.

Der DDR war es daher nicht unrecht, wenn Rentner nicht mehr in die DDR zurückkehrten - man spekulierte im Rahmen der Besuchsregelung darauf - das sollte die Rentenzahlungen in der DDR entlasten.

  • Es gab aber zu keinem Zeitpunkt eine offizielle Absichtserklärung, gesetzliche Grundlagen oder Verwaltungsanweisungen, daß DDR-Rentner zur Entlastung der Rentenkasse möglichst die DDR verlassen sollten oder daß solch eine Ausreise behördlicherseits zu fördern wäre.

Nunuhueper  09.01.2022, 11:32

Das BRD Fremdrentengesetz ( nicht Fremdengesetz) galt erst für DDR Rentner und Aussiedler,die vor 1937 geboren wurden.

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Von Experte Udavu bestätigt

Ja, das war aber nicht großherzig sondern eigennützig und die Lebensleistung verachtend. Das Kalkül war, ökonomisch sind Rentner für ein solches System bloß eine Belastung. Sind sie hingegen weg, sparen Sie dem maroden system Rente, hohe Krankenkosten, Plätze in Pflege- oder Altersheimen…

Als Rentner dufte man ausreisen, offiziell maximal für vier Wochen. Die Leute konnten jedoch auch im Westen eine Rente bekommen. Einige sind dann auch geblieben, was der DDR die Rentenzahlung ersparte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

als Altersrentner konnte man jederzeit in den Westen reisen. Zum Leidwesen der DDR Führung sind viel zu wenige dann dort geblieben. Sie sind zurück gekommen und haben wieder DDR Rente bezogen. Wären sie geblieben wären die Renten in der DDR eingespart worden. Schluss mit den Rentnerreisen war dann, als alle anderen auch reisen durften.

Spätestens ab Mitte der 80er durften nicht nur Rentner in den Westen. Meine Eltern haben quasi jedes Jahr eine Tante in Westberlin besucht. Rentner geworden sind sie erst in den frühen 2000ern.


Gringo58 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 18:16

DAS wundert mich !! Ich dachte keienr durfte die DDR verlassen ?????

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Nomex64  08.01.2022, 18:36
@Gringo58

Ja da herrscht viel Unwissenheit. Ich hatte z.B. auch schon vor der Wende (Okt. 89) eine Jugendtourist-Reise nach Saarbrücken genehmigt bekommen. Die Reise hat dann im Frühjahr 1990 auch noch stattgefunden Und das war kurz nach meinem Studium mit Mitte 20.

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Gringo58 
Beitragsersteller
 09.01.2022, 10:42
@Nomex64

Vielleicht war Deine Familie "SED nah" ?

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Nomex64  09.01.2022, 20:10
@Gringo58

Ganz sicher nicht. Obwohl ich 3 Jahre gedient habe, ist nie Jemand auf die Idee gekommen mich zu fragen wie es mit der Partei aussieht. Das hätte sich kein Bürge, geschweige den zwei, angetan. Meine Eltern waren nie in der Partei und schon gar nicht bei der Stasi. Das hätte dann ja spätestens in meiner Stasi-Akte drin gestanden. Und obwohl sich meine Eltern auf einer FDJ-Veranstaltung kennen gelernt haben war mein Vater nie in der Organisation. Er war halt nur der Jüngste in seiner Brigade und wurde deshalb dort hin geschickt.

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