Durfte ein Zeuge Jehova seinerzeit Ersatzdienst leisten?
um nicht zur BW eingezogen zu werden.
3 Antworten
Früher war er verboten, da er dem Verteidigungsministerium unterstellt war. Erst seit Eingliederung in das Familienministerium war es Zeugen erlaubt, ihn zu leisten. Bis es soweit war, mussten eine Menge Zeugen Haftstrafen über sich ergehen lassen. Das war die einzige Möglichkeit, nicht ausgeschlossen zu werden. Und heute ist es eh überfällig.
Das ist korrekt, allerdings bezieht sich die Aussage nur auf die Bundeswehr.
Erst seit Eingliederung in das Familienministerium war es Zeugen erlaubt, ihn zu leisten.
Der Zivildienst war NIE dem Verteidigungsministerium unterstellt. Ich weiß nicht, woher diese falschen Informationen stammen
Ja, er durfte aber in keinem Fall Zivildienst leisten
Das war und ist eine Gewissensentscheidung.
Problem: Im Ernstfall der Verteidigung kann der Zivi auch zu entsprechenden Maßnahmen in der Kriegslogistik verpflichtet werden - das ist dann oft ein Grund für ZJ, diese Verpflichtung abzulehnen, was zu Haft oder anderen Sanktionen gegen den ZJ führen kann.
Mehr Info gibt es dort:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wehrersatzdienst
Ein ZJ wird voraussichtlich im Verteidigungsfall auch Tätigkeiten in der Logistik der Verteidigung ablehnen. Aus guten Gründen.
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Problem: Im Ernstfall der Verteidigung kann der Zivi auch zu entsprechenden Maßnahmen in der Kriegslogistik verpflichtet werden
Warum durfte dann ein Zeuge Jehovas trotzdem ab Mitte der 90er Zivildienst leisten? Ein Paradoxon!
Ich habe Hilfreich gegeben, doch muss ich etwas berichtigen. Denn jeder, der sich damals entschied kannte auch das Biblische Gebot für die Neutralität und die Verweigerung sich ausbilden zu lassen, um Menschen im Krieg zu töten.
Heute gibt es immer noch Länder mit Wehrpflicht, in denen es keinen Ersatzdienst gibt. Wahre Christen verweigern auch in diesen Ländern den Kriegsdienst, selbst unter Lebensgefahr.