Durch den Hund ein Unfall passiert Hilfe?
hallo Leute ich habe mal eine Frage, ich versuche sie mal so allgemein wie möglich zu stellen, damit man sachlich darauf antworten kann. Wenn ein Hund an der Leine zu einer fremden Person geht um zu schnuppern die fremde Person jedoch Angst hat und zurück ausweicht und dann rückwärts gegen eine Roller fällt und sich dabei verletzt. Kann man den Hundebesitzer anzeigen bzw. nicht anzeigen aber Schadensersatz gelten machen wegen den Schmerzen die die frau jetzt hat. Selbst wenn würde die Haftpflichtversicherung für solche Fälle die für den Hund abgeschlossen worden sind den Fall bezahlen?
vielen Dank für die Antworten.
5 Antworten
Ja, die Person könnte Schmerzensgeld verlangen. Allerdings müsste sie einen Anwalt beauftragen und es wird nicht viel herauskommen. In Deutschland bekommt man nicht viel Schmerzensgeld.
Grundsätzlich wäre das natürlich ein Fall für die Hundehalter Haftpflicht. Aber die wollen natürlich einen Nachweis über den Schaden, der entstanden ist.
Ja, und was willst du einklagen? Wenn eine Verletzung besteht, bezahlt das die Krankenkasse.
Es kann also nur um Schmerzensgeld gehen oder kaputte Klamotten oder sowas.
um das einzuklagen, das ist Zivilrecht und dafür brauchst du einen Anwalt.
Die Person kann ja nicht einfach sagen. Ich möchte 1000 € Schmerzensgeld?
Du bist für deinen Hund verantwortlich. Das heißt auch, dass du daran denken musst, dass nicht jeder unerschrocken auf deinen Hund reagiert, wenn dieser sich einer Person nähert. Besonders wenn es eine fremde Person ist. In Zukunft also besser darauf achten, wie lang du die Leine lässt.
Es ist immerhin allgemein bekannt, dass nicht jeder gut mit Hunden klar kommt.
Also ja, du könntest ggf. zu Schadensersatz verpflichtet sein. Eine Hundehaltehaftpflichtversicherung kann Abhilfe schaffen (wenn denn vorhanden).
Mindestens hast du hoffentlich der Person sofort geholfen und dich nach ihrem Wohlergehen erkundigt.
Ja, man kann Schadenersatz fordern.
Ja, die Tierhalterhaftpflicht ist dafür zuständig. Die prüft natürlich erstmal die Haftung, wehrt unbegründete Ansprüche ab und reguliert begründete Ansprüche.
Ist heikel. Einerseits war der Hund ja an der Leine, andererseits müsstest du ja gesehen haben, dass es der Person unangenehm war und sie Angst hatte, sodass du den Hund besser bei dir belassen hättest. Würde sagen, möglichst eine gütliche Einigung finden, wenn man das über Anwälte zu regeln versucht (was dann wohl nötig wäre) könnte es teuer werden.
Warum nehme ich meinen Hund nicht an die kurze Leine, wenn ich merke, dass der gegenüber Angst hat?
zudem ich lasse NIE mein Hund ohne Aufforderung der anderen Person an fremden schnuppern.
Ich vermute, dass du den Hundehalter durchaus anzeigen kannst.
Warum wird ein Anwalt benötigt, kann die Person nicht zum Arzt und man wickelt dann alles über die Versicherung ab. Kriegt ja vom Arzt ein Bericht.