Dürfte man das? Cannabisgesetz?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schenken ist kein Handeln, aber immer noch eine Abgabe oder ein Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch und somit nach § 34 KCanG strafbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie ✅ Kein Fachmann, kein Arzt ❌

Nein darf man nicht, weil jede Weitergabe verboten ist. Du darfst nicht mal deinen Ehepartner an deinem Joint ziehen lassen. Der Partner müsste sich sein eigenes Gras anbauen und seinen eigenen Joint drehen.


NicoNRW 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 07:47

da brat mir doch einer nen Storch