Wie oft in der Q Phase wiederholen?
Ich gehe auf ein Gymnasium in NRW (g8 System) und habe schon einmal wiederholt in der Q1 (also q1 wiederholt und gewechselt) nun habe ich die Frage ob ich, wenn ich mein Abitur nicht bestehe, noch einmal die q2 inklusive Abitur wiederholen kann oder ob das durch das damalige wiederholen nicht mehr möglich ist.
1 Antwort
Zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung (vgl. Fragen und Antworten weiter oben unter "Struktur der gymnasialen Oberstufe"). Kann eine Schülerin oder ein Schüler in der Qualifikationsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten, besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag in die darunter liegende Jahrgangsstufe zurückzutreten. Die Entscheidung über eine Wiederholung trifft die Konferenz der Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten. Sollte aufgrund der bisherigen Leistungen am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr möglich sein, muss je nach Zeitpunkt das erste Jahr oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wiederholt werden. Bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung muss das dritte und vierte Halbjahr wiederholt werden. Grundsatz: Die Höchstverweildauer von vier Jahren innerhalb der gymnasialen Oberstufe darf nicht überschritten werden (vgl. Höchstverweildauer in den Fragen und Antworten weiter oben unter "Struktur der gymnasialen Oberstufe").
Für Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe in der Qualifikationsphase wiederholen, gelten für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen die unterrichtlichen Vorgaben, die für die neue Jahrgangsstufe vorgesehen sind. Sofern inhaltliche Vorgaben geändert wurden, kann sich für Wiederholerinnen und Wiederholer die Notwendigkeit ergeben, einzelne Inhalte nachzuholen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollten deshalb in jedem Fall die Beratung durch die unterrichtenden Lehrkräfte suchen.