Dürfte ein*e Bundesminister*in/Bundeskanzler*in bei der Vereidigung auch mit den Worten "So wahr mir Allah helfe" schwören?


16.12.2021, 18:51

Und wenn nein: Denkt ihr, diese Möglichkeit wird zu gegebenem Anlass eingeführt werden?

12 Antworten

Von Experte Udavu bestätigt

Hallo LeProblemo,

es wundert mich, dass hier so viel theoretisiert wird. Der Wortlaut des Amtseides des Bundeskanzlers ist in Artikel 56 des Grundgesetztes festgelegt:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Im Ermessen des Bundeskanzlers liegt allein die Weglassung des letzten Satzes, und auch das ist dort festgelegt.

Eine Änderung des GG - um z. B. die von Dir genannte Formel zu ermöglichen - würde einer 2/3-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates bedürfen.

LG
Arlecchino

Dürfte ein*e Bundesminister*in/Bundeskanzler*in bei der Vereidigung auch mit den Worten "So wahr mir Allah helfe" schwören?

Warum nicht? "So wahr mir Gott helfe" ist für den Eid ja nicht obligatorisch, sondern lediglich persönlicher Zusatz des Schwörenden. Warum sollte der nicht auch auf was anderes schwören dürfen?

Tatsächlich dürfte er genau dies' nicht tuen, da sonst sein Amtseid ungültig ist.

Der Wortlaut lautet ganz klar zum Schluss: "..., so wahr mir Gott helfe."

Er darf den Satzteil nach dem Komma auch weglassen - aber nicht verändern.

Nein.

Der Wortlaut ist in Artikel 56 des Grundgesetzes festgelegt.

Es wäre also derzeit weder "Allah" noch "Zeus" möglich. Auch nicht "Gott" mit Gendersternchen.

Ich bin mir relativ sicher, dass das BVerfG es als verfassungsgemäß anerkennen würde. Teleologisch ist in Abs. 2 ja die Würdigung der Regligionsfreiheit. Auch weil Gott in unterschiedlichen Religionen unterschiedliche Namen hat, kann ein bloßer Rückgriff auf den Wortlaut nicht ausreichen.