Dürfen Minderjährige in ein Hotel einchecken, wenn die Erziehungsberechtigten es buchen?
Und brauchen sie zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung, die sie beim Hotel abgeben müssen?
Es handelt sich um eine innerdeutsche Reise.
8 Antworten
Das dürfte grundsätzlich kein Problem sein. Regelmäßig ist der Nachname der Kinder ja der gleiche wie der der Erziehungsberechtigten, d.h. die Verwandschaft lässt sich erkennen. Dass Eltern für ihre Kinder buchen ist natürlich auch nicht ungewöhnlich.
Auf Reisen ist es aber nie verkehrt, dass die Kinder eine schriftliche EInverständniserklärung der Eltern mit dabei haben.
Ich würde auch mal nachfragen im Hotel...
Es ist jedenfalls nciht gesetzlich vorgeschrieben. Vorgeschrieben isrt nur die Erfassung Deiner Personalausweisnummer (bzw. entsprechend wohl Kinderausweis).
Natürlich kann ein Hotel das aus eigener Geschäftspolitik heraus verlangen.
einchecken darf der, der mit seinem namen gebucht hat. wenn da dein name steht, und du bist in einem geschäftsfähigen alter, könntest du es. vorsichtshalber aber eine erklärung mitnehmen. macht nicht jedes hotel.
Ruf am besten mal das Hotel an und frag da nach, man kann sich nie sicher sein :)
Aber nimm am besten mal eine mit :)