Dürfen Videokonferenzen als mündlicher Unterricht angesehen werden oder dürfen nur die Arbeitsaufträge bewertet werden?
6 Antworten
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Die mündliche Teilnahme bei Videokonferenz wird von den meisten Lehrern auch als normale mündliche Arbeit angesehen.
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Die Teilnahme an Videokonfis zählt als mündliche Teilnahme.
Bockst Du da rum (was hier ja immer wieder gerne gefragt wird), vergeigst Du Dir mit voller Konsequenz die mündliche Note.
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Ich melde mich ziemlich oft zu Wort, jedoch nicht in einem Fach, bei dem einfach jeder hereinredet und die Meldefunktion gar nicht verwendet wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/niclxs/1589007764300_nmmslarge__0_0_709_709_b4ab33b63edc2ec9a49b9992c47b3729.jpg?v=1589007764000)
Hi,
das kommt auf dein Bundesland bzw. dein Land an, wenn du nicht in Deutschland zur Schule gehst. In Bayern ist es zum Beispiel erlaubt, in anderen (Bundes-)Ländern möglicherweise nicht.
Manche Schulen treffen dafür auch eigene Regelungen. Du könntest also vielleicht dort nachfragen.
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Wenn die Videokonferenz als Pflicht gilt dann ja es gilt als mündlicher Unterricht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kreator18/1713979431593_nmmslarge__225_264_656_656_85364d1151b91079fe6e871289757951.jpg?v=1713979432000)
Ja, Videokonferenzen werden als mündliche Note gewertet. Somit zählt auch deine Mitarbeit und nicht nur die Aufgaben