Dürfen Lehrer in Baden Württemberg ein Buch von über 450 Seiten über die Ferien aufgeben?

9 Antworten

Bin auch in BW auf der schule und meine Lehrerin hat uns ein buch mit 300 Seiten über nur 1 Woche Ferien aufgegeben... da du jetzt ja 2 einhalb wochen hast müssest du das schaffen.
Aber ich finde Ferien sollten zum Entspannen da sein und nicht zum Hausaufgaben machen...

Dann lies es doch nicht. Entweder Du verweigerst Dich komplett oder Du suchst im Internet nach Inhaltsangaben oder Rezensionen über das Buch und schreib ein paar Sätze darüber ab. Sollte das Buch Schullektüre sein, findest Du sogar Informationen darüber, was Lehrer in diesem Zusammenhang von den Schülern hören wollen.

Du musst nicht alles tun, was man von Dir verlangt; selbst dann nicht, wenn es rechtens wäre. Es war auch mal rechtens, dass Schüler von ihren Lehrern geschlagen werden durften. Es war auch mal rechtens, dass Frauen die Erlaubnis ihrer Ehemänner brauchten, um arbeiten zu gehen oder ein Konto bei der Bank zu eröffnen. Richtig war das alles nie, dennoch wurde es gemacht.

Es sollte einen doch stutzig machen, dass es zwischen den Bundesländern ganz unterschiedliche Regelungen zur Erledigung der Hausaufgaben gibt.

Gemessen an den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte, ist die ganze Schule ein einziger Witz. Übrigens, gemessen an dem, was man über das Lernen weiß, auch. Es kommen aber nur sehr wenige Leute auf die Idee, sich gegen die Methoden in der Schule aufzulehnen.

Gruß Matti


Messerset  29.12.2015, 11:08

Eine Antwort, wie ich sie von Ihnen nicht anders erwartet hätte. Tendenziös und wenig hilfreich in der konkreten Situation.

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Kuhlmann26  29.12.2015, 12:04
@Messerset

Mir ist klar, dass Ansichten, die den gängigen so radikal entgegen stehen, von einer Mehrheit abgelehnt werden. Deshalb bin ich aber nicht weniger überzeugt von dem, was ich schreibe. Es ist eine Frage des Bewusstseins.

Mich erinnert das an die Zeit, wo die ersten Bioläden eröffneten und an die Diskussionen darüber. Wenn man das mit heute vergleicht, kann man sich die ablehnende Haltung einer Mehrheit über das Phänomen Bioladen überhaupt nicht mehr vorstellen.

Ähnlich wird es auch der Schule ergehen. Heute herrscht helle Aufregung, wenn man die Methoden unserer Beleerungsanstalten nicht nur kritisiert, sondern zum Boykott derselben auffruft. Wenn sich aber einmal herumgesprochen hat, dass man das Schulwissen aus 10 Jahren auch in einem oder zwei Jahren lernen kann, und das ganz ohne Hausaufgaben, werden wir über heutige Unterrichtsmethoden in der Schule nur noch den Kopf schütteln.

Während man hierzulande die Einführung von altersgemischten Klassen als Revolution feiert (gemeint ist, die Zusammenlegung von beispielsweise Klasse 7 bis 9), hat man anderswo längst die Lehrer aus dem Lernprozess der Kinder verbannt. Man schreit - ganz im Gegenteil - nach immer mehr Belehrungspersonal.

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Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung

(Notenbildungsverordnung , NVO)
Vom 5. Mai 1983



§ 10Hausaufgaben

(1) Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich.

(2) Die Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, daß sie der Schüler ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit erledigen kann.

(3) Die näheren Einzelheiten hat die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz zu regeln, insbesondere den zeitlichen Umfang sowie die Anfertigung von Hausaufgaben übers Wochenende, über Feiertage und an Tagen mit Nachmittagsunterricht; an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht darf es in den Klassen 5 bis 10 keine schriftlichen Hausaufgaben von diesem auf den nächsten Tag geben.

(4) Der Klassenlehrer bzw. Tutor hat für eine zeitliche Abstimmung der Hausaufgaben der einzelnen Fachlehrer zu sorgen und auf die Einhaltung der bestehenden Regelungen zu achten.

Das hat der Gesetzgeber offensichtlich in die Hände der Schulkonferenz gegeben. In anderen Ländern ist das konkreter im Schulgesetz geregelt. 

Ich lese das so, dass es Sache der Schule ist, zu entscheiden, ob ihr über die Ferien Hausaufgaben machen müsst.

Aber, selbst wenn Hausaufgaben über die Ferien unzulässig wären, so würde dies wahrscheinlich nicht für das Lesen einer Lektüre gelten. Hierfür braucht man ja schon etwas Zeit und Muße, dafür sind die Ferien ja wie gemacht.

Das mit den Notizen wäre dann allerdings zuviel des Guten.

Aber mal ganz nebenbei: 450 Seiten lese ich an zwei Nachmittagen, auch wenn es langweilig ist. Wo ist das Problem?



In SachsenAnhalt ist es verboten über Ferien und Wochenende HA aufzugeben. Aber es juckt unseren Lehrern nicht. Wenn man sie auf die Regel anspricht blocken sie Direkt ab. Aber wie es bei dir ist weiß ich nicht.


Paul20052001  29.12.2015, 01:54

stimmt.... du hast volkommen recht. das tun sie.... Komme auch aus Sachsen Anhalt und bei und gibt es über die Ferien mehr als genug HA'S ...

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Kuhlmann26  29.12.2015, 08:45
@Paul20052001

Warum macht ihr sie dann? Wie heißt es so schön? Wo kein Kläger da kein Richter. Will sagen: Wenn ihr Euch nicht beschwert, werdet ihr immer wieder HA über die Ferien aufbekommen.

In NRW und Berlin sind HA über Ferien ebenfalls nicht erlaubt. Es dürfen nur freiwillige Aufgaben übernommen werden, die bei Nichterledigung jedoch keine Bestrafung nach sich ziehen dürfen.

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gutefrag87  29.12.2015, 01:50

WARUM SAGTS DU ES DANN AMK

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450 x 2 Minuten, wo ist das Problem????


swissss  29.12.2015, 01:51

wiviele Minuten bis zum Schulanfang ??

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