Dürfen erziehungsberechtigte das?

5 Antworten

Ja, sie dürfen das sowohl verlangen als auch dem älteren Geschwisterteil bei nichtbefolgen Konsequenzen verhängen.

Der § 1619 BGB wurde hier ja bereits angebracht. Das ist DEINE rechtliche Verpflichtung.

Natürlich sind deine Eltern deinem jüngeren Geschwisterkind gegenüber dazu verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht gerecht zu werden. Wenn sie wissen, dass du in der Zeit, wo sie weg sind, nicht vernünftig auf das Kind aufpasst, können sie es deshalb auch nicht mit dir allein lassen.

Eltern haben normalerweise das Recht, ältere Geschwister zu bitten, auf ihre jüngeren Geschwister aufzupassen. Wenn die ältere Schwester jedoch nicht will oder sich nicht in der Lage fühlt, auf den jüngeren Bruder aufzupassen, ist es wichtig, dass die Eltern alternative Betreuungsmöglichkeiten finden. Es wäre nicht fair, die ältere Schwester zu zwingen, wenn sie sich unwohl oder überfordert fühlt. Es gibt keine spezifischen Strafen dafür, aber Eltern sollten in der Lage sein, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Eltern haben eigentlich die Aufsichtspflicht.

Wenn man nach Pflichten von Kindern googelt kommt als,erstes:

Im Bürgerlichen Gesetzbuch §1619 steht: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."

So ist das, und gut so.


LaurenMachts 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 18:20

Da steht nichts von auf andere Wesen aufpassen

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