dürfen Eltern ihre Kinder zuhause einsperren
Meine Freundin muss ab heute zwei Wochen in ihrem Zimmer sitzen ohne menschlichen Kontack zur Aussenwelt, Sie darf zwar in die Schule ;) jedoch muss Sie ihren Laptopp, Handy und die Fernbedienung bei ihren Eltern abgeben und darf alle zwei Tage für eine viertelstunde mit mir telefonieren.
Ich weiß nicht was ich machen soll, meine Freundin lässt das zu und hat angst, wenn Sie sich wären würde das die Bestrafung noch härter wird!
13 Antworten
Wikipedia sagt; "Hausarrest dient in der Kindererziehung als Strafe. Es wird dem Kind untersagt (außer für den Schulbesuch o.ä.), die elterliche Wohnung zu verlassen. Der Hausarrest als Strafmittel wird üblicherweise für wenige Tage ausgesprochen, nicht selten aber auch für längere Zeiträume wie Wochen oder Monate. Langer Hausarrest gilt heute als eine der schwerwiegendsten Strafen ohne direkte Gewaltanwendung.
Am 2. November 2000 wurde das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts“ (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Der die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffende Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Nach diesem Gesetz ist Hausarrest in der Erziehung nur insoweit erlaubt, wenn durch kurze Arrestzeiten keine seelische Gewalt verursacht wird oder ein Zustand eintritt, der die körperliche Verfassung des Kindes in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt. Ein Fernhalten schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist ebenfalls gesetzwidrig."
meine Freundin lässt das zu
Da wird sie auch keine andere Chance haben.
Sicher hatten die Eltern einen guten Grund, einen Hausarrest zu verhängen.
Bis sie 18 Jahre alt ist, wird sie damit leben müssen, dass die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben.
Gern schreien Kinder schnell nach ihren Rechten. Die Pflichten werden dabei leider allzu oft vergessen.
Ohne zu wissen wie alt deine Freundin ist und was ihr Vergehen für diese Strafe ist kann ich nur allgemein sagen: Ja, Eltern dürfen das. Und es ist ja nicht so, dass sie überhaupt keinen Kontakt zur Außenwelt hat. Sie hat viele Stunden in der Schule, in welcher sie sich in den Pausen ausgiebig mit ihren Freunden austauschen kann.
Sie wird nicht geschlagen, bekommt ihr Essen und darf ihrere Schulausbildung nachgehen. Zudem darf sie alle 2 Tage telefonieren. Das alles ist - mMn - völlig im Rahmen des elterlichen Erziehungsrecht.
Diese Strafe hat man früher Hausarrest genannt und wurde von den Eltern verhängt, wenn man richtig Mist gebaut hatte. Spätfolgen sind mir nicht bekannt - immerhin hat man genügend Zeit, um über den Mist nachzudenken.
Natürlich dürfen sie das, und Nachbarn Verwandte auch alle in ein Keller am besten
Weißt du wie das is, wenn ein Nachbar zu dir ankommt und dir droht, dich in nen Keller einzusperren ?! Weißt du wie man da Angst bekommt ?!